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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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Weson dos Papiergeldes nicht notwendig. Diese hängtvielmehr von der Erhaltung des Kredits ab. Es ist auch nicht dermindeste Grund vorhanden, das Papiergeld des Staates sonst ineinen Gegensatz zu Banknoten, Aktien, Obligationen u. s. w. zubringen. Hiernach wird kein Zweifel darüber zulässig sein, dassEndornanu .loden berechtigt hält,Papiergeld (in jenem Sinnevon Scheinen für Liberation von Zahlung) zu freiwilliger An-nahme auszugeben. Hat doch nach ihm die Staatsgewalt überhauptkeinen irgendwelchen besonderen Beruf für das Geldwesen.Dereinzige Vorzug der von der öffentlichen Macht ausgegebenen Metall-oder Papiergcldstiicke bestellt-in der gesetzlichen Verbindlich-

keit, dass Jeder (eventuell) erstere als Zahlung annehmenmuss. Infolge freiwilligen Verkehrsgebrauches werde aber auchdieser Unterschied weithin illusorisch, verschwinde fast gänzlich.Die mit der Staatsgewalt frei konkurrierende private Kreierung vonWertrepräsentanten für Besorgung von Geldesdiensten muss diesemSchriftsteller um so willkommener erscheinen, als er die Leistungendes Staates für das Geld auf ein beklagenswertesMonopol ge-gründet findet.Aktien, Schuldscheine, Effekten im weitesten Sinne (sagt Endemann: Nationalökonomische Grundsätze der ka-nonistischen Lehre, S. 119), Wechsel, Handelsbillets, Konossemente,Frachtbriefe u. dergl. sind Wertträger geworden, welche dem barenGolde in der Funktion, Wertträger zu sein und Zahlung zu vermit-teln, die allergrößte Konkurrenz machen. Einst war es dasabsolute Vorrecht der obersten Macht, das Ding zu schaffen, in quapretium consistit, die Metallmünze. Da aber die nicht mehr an diesinnliche Unterlage gefesselte Vorstellung des Wertes für den Be-griff des Wertes und Preises des körperlichen Metalls nicht mehrbedarf, da die Münze selbst nur als Wertrepräsentant erscheint, sohindert das Monopol der Staatsgewalt, metallene Wertträger zuverfertigen, welches ihr historisch geblieben ist, nicht, dass auchPrivate Wertträger erschaffen. Was der Staat durch die Erzeugungvon Papiergeld thut, thun alle Diejenigen, welche sonstige Wert-papiere, Mittel für die Zirkulation der Werte, kreieren. Das Schla-gen papierner Wertrepräsentanten ist ein Recht Aller. Vgl. nochHandelsrecht S. 390 n. 15:Die ganze Entwickelung des Geld-