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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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lindere Bankinstitute tlioselbo Berechtigung nicht haben, können wirzugeben, gleichviel welche Schlussfolgerungen man aus diesem Zu-geständnis für die Frage derBankfreiheit ziehen will. Das ge-sehäftsmännische Interesse der unmittelbaren Banken-Kunden an-dererseits kann nicht gleichmäßig und nicht gleichentschieden be-stimmte Forderungen erheben. Die besonderenFacilitäten abseitender einzelnen Banken sind mit den Mislichkeiten des beschränkterenTerritoriums, auf welchem die Souveränetät ihres Kredites anerkanntwird, und mit den Unannehmlichkeiten abzuwägen, welche diedreiste Zuwanderung von allerhandfremden Noten in der Kassedes Geschäftsmannes mit sich bringt. Die Anschauungen des Ilan-delsstandes im Ganzen über einige Hauptpunkte für die Noten-zirkulation sind trotz der Unterschiede an der Oberlläche in derTiefe der Strömung von einem wesentlich gleichen Grundtriebe ge-leitet worden. Es muss insbesondere als eine naturgemäße Fruchtder Ausdehnung und der Erleichterung des Verkehres auch aufgrößere Entfernung hin erscheinen, dass der Haudelsstaud mehrund mehr das Prinzip der interlokalen Konkurrenz verschieden-artiger Notenbanken gegenüber dem Prinzip der filialen Verbreitungeiner einzigen Anstalt aufgegeben hat. Kein verständiger AVaren-Kaufmann wird heutzutage die höchst wunderliche freie Konkurrenzzwischen den vielen Notenbanken in den deutschen Bundostags-Staaten zurück wünschen.

AVie sich indessen nun auch die Forderungen der spezifisch han-delsmfinnischen Interessen gestalten möchten, heutzutage muss un-seres Erachtens jedenfalls das volkliehe Interesse an dem Gebrauchder Banknoten für die staatliche Entscheidung den Ausschlag geben.Für das A'erkehrsleben der Volksmasse, in welches hinein vor Allemin Deutschland die Noten mit stetiger und steigender Anstrengungder Ausgabestellen ehemals verbreitet worden sind, kommen dieseZettel nicht als Das in Betracht, was sie ihrer technischen Strukturnach sind, nämlich als jederzeit präsentierbare Geldforderungs-rechte an die Bank. Es ist auch ohne allen Belang, sie als trockeneSichtwechsel mit Blankoindossament innerhalb der \A r echselkategoriezu rubrizieren, ganz abgesehen davon, ob diese Rubrizierung geeig-net ist, den Unterschied zwischen den sonstigen AA r echseln und dieser