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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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auch hier bewähren. Die Inhaber der Noten, d. h. die Gläubigerder Bank sind es, welche die Gefahr ihres Darlehns tragen, ausdessen zinslosem Empfang dem Schuldner, d. h. der Bank, der Ge-winn erwächst! Die große Masse der Menschen, welche Noten wieGeld annehmen, ist so lange sie nicht durch Verlustegewitzigtworden ist ohne Kenntnis dieses Verhältnisses und tritt ohneihren Willen in dasselbe ein. Wie ganz unberechtigt, ja frivol istaber doch hier jenes Verlangen:die Leute sollen durch Schadenklug werden, sollen erproben, welcher Bank sie ihr Vertrauenschenken können und welcher nicht! Der Gebrauch der allgemeinenTauschmittel soll in dem Staate so wenig wie der Gebrauch derallgemeinen Maße und Gewichte ein Versuchsfeld sein, auf welchemman neue Wahrheiten mit Risikoprämien einkaufen muss. Auchkauu Deutschland sich aus den Erfahrungen, welche über zu freieAusgabe der Noten z. B. England 1825, und Nordamerika 1838gemacht hat, zur Genüge instruiert finden und auf die Kosten fin-den Beweis verzichten, dass hier nicht die Schäden sehr großerFreiheit durch die allergrößte Freiheit in Vorteile umzuwandelnsind. Dagegen wird kein Billigdenkender es für absurd erklärendürfen, dass von der Menge die Staatsgewalt, welche durch ihreGesetzgebung zu besonderen Gunsten dieser einen Art vonSkriptur-obligationen den geldmäßigen Gebrauch derselben für alle Weltbegründet hat, auch für den eventuellen Schaden der Noteninhaberverantwortlich gemacht wird.

AVer aber einmal außer Zweifel darüber ist, dass die Banknoteheutzutage wesentlich anstatt des baren Geldes im allgemeinen Ver-kehr gebraucht werden soll und gebraucht wird, der wird auch einunbefangenes A 7 erständnis dem A r onveis eines hier weiterhin vorlie-genden, fürRecht und AVirtschaft verfänglichen Übelstandes inunserem Verkehre entgegenbringen.

Die Banknote kann, wie früher ausgeführt worden ist, als Trä-ger einer Geldforderung nicht Repräsentant für bares Geldsein, während sie doch in demjenigen Verkehr kursiert, derBar-zahlung sein will und soll. Man erwirbt durch Empfang derNote einen A r ermögensbestandteil, während man nicht bloß Eigen-tümer des Papieres, sondern Eigentümer eines bezüglichen Ver-