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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Noten erfüllen zu wollen, eine Aufgabe, die nur dadurch gelöstwerden kann, dass nicht bloß in einzelnen Zeitmomenten nach demthatsächlichen Erfordernis, sondern kontinuierlich durch alleZeitmomente hindurch der gesamte Geldbetrag für die Noten paratliegt, so tritt damit der Widerspruch zwischen der Natur des Zirku-lationsmittel, der Banknote, und der Grundnorm für die Zulässigkeitihres heutigen Gebrauches im gemeinen Verkehr zu Tage. Nord-amerikas (National Bank Act von 1864) Staats-Schutzmaßregel istdadurch bestimmt worden, dass dort die Noteninhaber als gefähr-dete Darlehnsgläubiger der Bankinhaber in Betracht kamen. Manverhütete demgemäß einen solchen Bankerott des Schuldners (d. h.derNationalbanken), der mit einem schließlichcn Wertverlustder Noteninhaber verbunden sein könnte, wobei zugleich die Artder als Deposit geforderten Deckungsmittel der Banken zur För-derung des Staatskredites dient (Vermehrung der Nachfrage nachUnited-States Bonds). In den europäischen Ländern dagegen sollder wirtschaftlichen Thatsache Rechnung getragen werden, dass derGebrauch der Banknoten im allgemeinen Verkehr ein Gebrauch fürbegehrte Barzahlungen ist. Man findet auch für diesen Verkehrdie Zirkulation von papiernen Scheinen empfohlen, weil dadurchjene Erleichterungen für den Transport, auf Reisen u. dgl. geboten,und die Verluste aus der Abnutzung des baren Geldes durch Be-gebung von Hand zu Hand erspart werden können, anerkennt aberzugleich die Pflicht des Staates, der die gesetzlichen Einräumungenfür die Banknote gemacht hat, einer Schädigung der Noteninhaberentgegenzutreten, welche Noten wie bar Geld genommen haben.Daher die mancherlei Vorschriften für den Geschäftsbetrieb derBanken, welche die jederzeitige Einlösung der Banknote mit baremGolde sicherstellen sollen. Unter den Gesichtspunkt einer Rechts-pflicht genommen lässt sich aber diese Sicherstellung nur mit derVorschrift jederzeitiger voller Metalldeckung für alle ausgegebenenNoten vollständig befriedigend bewirken. Dann aber lässt sich auchnicht mehr übersehen, dass, an Stelle der Banknoten in dem ge-meinen Verkehr, welcher Barzahlung und gleichwohl Scheinebegehrt, eine ganz andere Art von Papieren, nämlich Depositen-scheine entschieden besser am Platze sind.