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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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schuld, die 1840 in Preussen auf 1000 Thaler bemessen war, inderselben Weise auch 1870 rechtsgiltig durch 1000 Thaler bemes-sen! Man darf hier nicht auf die Funktion des Währungsgeldesals des gesetzlichen Zahlmittels, sondern muss auf seine Funktionals des gesetzlichen 'Prägers der Wertkonstanz gründen. Die Frage:in welcher Weise, durch welche Art der Zahlung, der festge-stelltc Geldwert der Forderung nötigenfalls zwangsweise von demSchuldner zu erlangen ist, kommt erst nach der anderen: wie großder Geldbetrag dieser Forderung ist braucht ja eventuell garnicht in Streitverhandlung zu kommen. AVegen der legalen Wert-konstanz des Währungsgeldes (pcrpetua acstimatio) wird für denStaat der Geldwert einer Schuld auch 30 Jahre später durch diegleiche Summe von 1000 Thalern repräsentiert, es mag indesseneine kleine oder eine große Veränderung vorgegangen sein in demVermögenswert, den das in 1000 Thalern (nominell oder im Kurs-wert) enthaltene Geldquantum repräsentiert. Und deshalb wirdhernach, wenn etwa jene Frage über das gesetzliche Zahlungs-mittel zu entscheiden wäre, die 1840 entstandene Geldforderung1870 ebensowohl durch 1000 Thaler solviert, wie wenn siegestern entstanden wäre.

Eine andere Gruppe von Geldschulden wird gebildet durch die-jenigen Verträge, die von einem Schuldner und einem Gläubigerabgeschlossen sind, welche Angehörige verschiedener Staaten sindund also nicht dasselbe Landosgold oder Währungsgeld haben. EinBeispiel von dieser Art lässt sich an folgendem Vorgang charak-terisieren.

Angenommen der Deutsche A habe sich am 1. Januar demFranzosen B z. B. infolge empfangener 200 Fünffrankenstückeverpflichtet (nicht 100 Zentner Getreide sondern) die Geldsummevon 1000 Francs (ohne weiteren Zusatz) am 1. April zu überliefern er weigert sich aber dessen am 1. April, weil er zu keiner Lie-ferung verpflichtet zu sein behauptet, und wird vor deutschem Ge-richt verklagt, das seinen Spruch am 1. Juni fällt.

Wie wird dieser Spruch lauten?

Wenn dein obsiegenden Kläger wirkliche Schadloshaltung zuTeil werden soll nicht so, wie er bei dor früher besprochenen