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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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soits von ausländischen Geldbesitzern erprobten Bereitwilligkeit zuDarlehn ist bald die nationale Abgrenzung für den hier fraglichenEinkommenserwerb insbesondere dos großen Geldbesitzes geschwun-den, wogegen die Ausbildung einer vorherrschenden Anteilnahmean dem politischen Geschick auswärtiger Staaten und einer auchinternationalen Interessengemeinschaft ermöglicht war.

Der uns hier begegnondekosmopolitische Zug in der Bewirt-schaftung des Geldbesitztums durch Erwerb von Geldforderungon,welche neuerdings auch wohl von vorn herein auf Währungsgeldverschiedener Bänder gestellt werden, wird bestätigt und verstärkt,wenn wir anderweitige Erwerbsgeschäfte in Betracht nehmen, diegrößeren Geldbesitz voraussetzen und oft zu begleiten pflegen. Wirverweisen einmal auf die großen durchinternationale Goldkräftebegründeten und betriebenen Aktienunternehmungen und zwar hierbezüglich ihrer Aktienkapitale, nicht ihrer (unter die schon be-sprochenen Anleihen fallenden)Prioritäts-Obligationen. Der recht-lichen Form nach sind ja diese Aktionäre die Geschäftsinhaber derAktienunternehmung, welche ein veränderliches Reinerträgnis derletzteren in den veränderlichen Dividenden zur Verteilung bringen.Thatsächlich stehen jedoch die meisten Aktionäre in den meistenFällen einer großen Aktien-Unternehmung wie einem Geschäft dritterBeute gegenüber, von welchen sie Zinsen für eine Geldforderung be-ziehen, gegen deren Verkauf an der Börse sie sobald sie wollen ihrGeldkapital wieder an sich nehmen können. Weiterhin haben auchdie au der Börseoperierenden großen und kleinen Geldbesitzerein ununterbrochenes stärkstes Interesse an dem Stand und der Be-wegung der Kurse auf fremden Börsen, und ausländische Wert-papiere können hierbei eine viel größere Rolle spielen als inländische.

Ein für den laufenden Ge- und Verbrauchs-Bedarf überschüssi-ges Geldbesitztum wird aber freilich auch fortwährend und in un-zähligen Fällen nur als eine zeitweilige Habe des Wirtschafterserstrebt und festgehalten, ohne dass cs deshalb währenddem eintotliegendes Kapital zu sein braucht. Weil Geld-Besitz einesteilsdas Ergebnis, andernteils die Vorbedingung jeglicher (entgeltlichen)Übertragung von Sachgütern und Dienstleistungen ist, so hat Besitz-tum in der generellen Wertform des Geldes immer und überall so-