bestimmten Zweck verfolgen, der ohnesie nicht zu erreichen ist. Kann man dennPolitik vom Standpunkt des Strafgesetzbuches be-urteilen? Letzteres schützt den einzelnen vor Ver-gewaltigung, wer aber schützt den nationalen Kollek-tivkörper oder befreit ihn, es sei denn er selbst oderdie Hilfe anderer? Ein für einen bestimmten Zweckgewollter und geführter Krieg braucht kein Ver-brechen zu sein, ihn aber zu verursachen, ohne ihngewollt zu haben, ist das schlimmste, was man einemStaatsmann vorwerfen kann!
Der Weltkrieg aus Versehen!
Nichts in den seitherigen Veröffentlichungen hatmeine Angaben widerlegt oder meine Auffassung ent-kräftet, daß die Methoden des Epigonenzeitaltersfrüher oder später zur Katastrophe führen mußtenund ich glaube, daß die amtlichen Akten meine An-sichten keinesfalls widerlegen.
Der große Umfang dieser Dokumente macht sie nurganz wenigen zugänglich, und ich habe mich daher zueiner Sonderausgabe der wichtigsten meiner Londoner Berichte aus den Jahren 1912 bis 1914 entschlossenund ihr noch andere hiermit in Zusammenhangstehende Schriftstücke beigefügt. Der Gedanke einer„Rechtfertigung" liegt mir fern, denn die Ereignissehaben mir nur zu sehr recht gegeben. Unter unserenDiplomaten war kein anderer, der dauernd gewarntund alles so, wie es gekommen, vorausgesagt hat. Esliegt mir daran, daß die Gründe, die England zum Ein-tritt in den Weltkrieg veranlaßten, aus meiner Bericht-erstattung ersichtlich werden.
Ich wies immer darauf hin, daß, so sehr auch diebritische Regierung, namentlich Sir E. Grey, bestrebtwar, uns entgegenzukommen und mit uns zu einerVerständigung zu gelangen, alle Gegensätze zu über-
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