ich die Ermächtigung erhalten zum endgültigen Ab-schluß. Zur Unterzeichnung aber ist es nicht mehr ge-kommen.
Sir Ed. Grey wollte nämlich nur unterzeichnen,falls der Vertrag mitsamt den beiden Verträgen von1898 und 1899 veröffentlicht wurde. England besitzesonst keine geheimen Verträge und es sei gegen diebestehenden Grundsätze, bindende Abmachungen zuverheimlichen. Er könne daher keinen Vertrag ein-gehen, ohne ihn zu veröffentlichen. Über Zeitpunktund Art der Veröffentlichung sei er aber bereit,unseren Wünschen Rechnung zu tragen, vorausgesetzt,daß die Veröffentlichung in längstens Jahresfrist nachUnterzeichnung erfolge.
Im Auswärtigen Amt aber, wo meine Londoner Erfolge zunehmendes Mißvergnügen erregten, und woeine einflußreiche Persönlichkeit, die die Rolle desHerrn v, Holstein spielte, den Londoner Posten fürsich in Anspruch nahm, erklärte man, die Veröffent-lichung gefährde unsere Interessen in den Kolonien,da die Portugiesen uns alsdann keine Konzessionenmehr geben würden.
Die Nichtigkeit dieses Einwandes erhellt aus derEi wägung, daß der alte Vertrag den Portugiesenhöchstwahrscheinlich ebenso längst bekannt war,wie unsere neuen Abmachungen, angesichts der In-timität der portugiesisch-englischen Beziehungen, unddaß bei dem Einfluß, den England in Lissabon besitzt,die dortige Regierung einem deutsch -britischen Ein-verständnis gegenüber völlig willenlos ist.
Es galt also, einen anderen Vorwand zu finden,um den Vertrag scheitern zu lassen. Die Bekanntgabedes Windsor-Vertrages, der zur Zeit des FürstenHohenlohe geschlossen wurde, und der nur eine Er-neuerung des niemals außer Kraft getretenen Ver-