der Neutralisierung für die vier Inseln und den folgen-den Bedingungen:
1. Verpflichtung Griechenlands , die bestehendenBefestigungen, sowohl militärischer wie maritimerNatur, zu schleifen.
2. Verpflichtung, niemals neue Befestigungen oderandere Verteidigungsbauten zu errichten.
3. Verpflichtung, die Inseln nicht für militärischeOperationen oder strategische Zwecke zu benutzen,mit welcher Macht Griechenland auch immer imKriegszustand sein würde.
4. Keiner anderen Macht, die Besitz-, Ausnutzungs-oder anderen Rechte abzutreten, die Griechenland durch die Vereinigung der Inseln mit dem Königreicherhält."
Mein österreichisch-ungarischer und italienischerKollege erklärten, die Zustimmung ihrer Regierung zuobiger Verlautbarung einholen zu wollen, währendmein französischer und englischer Kollege erklärten:„daß sie sich der Vereinigung sämtlicher Inseln mitGriechenland unter den festgesetzten Bedingungennicht widersetzen". Ich sagte, daß wir in dem Schick-sal der Inseln nicht unmittelbar interessiert seien,ich mich daher jedes Antrags enthalten wollte, auchglaubte ich sagen zu können, daß meine Regierungden Beschlüssen der anderen Mächte über dasSchicksal der Inseln sich anschließen würde. Als meinerein persönliche Ansicht gab ich zu verstehen, daß dieAusdehnung der russischen Reserven hinsichtlich dervier den Dardanellen vorgelagerten Inseln auch aufdie übrigen ägäischen Inseln, falls dieselben Griechen-land einverleibt werden sollten, den in der Sitzungvom 18. v. Mts. gefaßten Beschlüssen hinsichtlich derNeutralisation der ägäischen Inseln entsprechen würde.
Mein französischer Kollege regte die Frage an, ob
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