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1 (1927)
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tigten Mitteilung davon abhängig mache, daß vor-her eine Verständigung erzielt werde über die Aus-legung einiger ihr in der vereinbarten Fassung zweifel-haft erscheinenden Bestimmungen, Hierüber hättenbereits zwischen St. Petersburg und Wien Verhand-lungen stattgefunden, die jedoch nicht zum gewünsch-ten Ergebnis geführt hätten. Der wichtigste strittigePunkt ist, wie die Grafen Mensdorff und Benckendorffübereinstimmend berichteten, die Frage, ob es Serbien gestattet werden soll, auch in KriegszeitenKriegsmaterial auf der Bahn zu befördern.

Sowohl Sir Edward Grey wie auch Herr Cambonteilten die Auffassung der russischen Regierung, daßeine derartige Einschränkung der Rechte Serbiens mit dem Geiste unserer Abmachungen schwer zu ver-einbaren sei. Namentlich aber waren sie der Ansicht,und hierin begegneten sie auch der stillschweigendenZustimmung meines italienischen Kollegen, der ichmich anschließen möchte, daß es schwer möglich sei,mit der in Aussicht genommenen Mitteilung solangezu warten, bis alle zweifelhaften Punkte, zu denenunter anderen auch genaue Bestimmungen über dieNeutralität des Hafens gehören, eine befriedigendeLösung gefunden, oder aber die Erklärung überhauptdavon abhängig zu machen, daß man zu einer Ver-ständigung gelange.

Es wurde daher auf Vorschlag Sir Edward Greysdie Anregung gegeben, dem Wiener Kabinett nahe-zulegen, zuzustimmen, falls ihm das Recht eingeräumtwürde, im Falle eines Krieges zwischen Österreich und Serbien die Zufuhr von Waffen und Munition zuverhindern.

Kommt es Österreich-Ungarn allein darauf an,seine eigenen Interessen zu schützen, so dürftediese Klausel genügen; der Verdacht liegt aber nahe,

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