Dass Russland gar nicht daran dachte, seine militärischen Vor-bereitungen einzustellen, bestätigte Herr Sasonoff übrigens nochganz ausdrücklich am 31. Juli, bei der Präsentation seines Gegen-vorschlages, dem englischen Botschafter, imlem er erklärte, „itwas, of course, impossible to stop a mobilisation which was alreadyin progress" (es sei natürlich unmöglich, eine Mobilmachung, dieschon im Fortschreiten sei, aufzuhalten).
Keine noch so ungenierte Verdrehung kann also die Tatsacheverdunkeln, dass Russland , unmittelbar nachdem durch das vonDeutschland veranlasste österreichisch-ungarische Entgegenkommendie Hoffnung auf Erhaltung des Friedens von neuem Platz griff,ohne vorherige Benachrichtigung, weder seiner Gegner, noch seinerVerbündeten die den Krieg besiegelnde allgemeine MobilmachungÜberstürzte, während Deutschland mit seinen Gegenmassnahmenbis an die Grenze der Selbsterhaltung zurückhielt. Die massge-benden Kreise Russlands haben den Krieg gewollt undhaben ihn mit verdoppelter Brutalität gewollt, als sich dieAussicht auf einen friedlichen Ausgleich erschloss.
Die Mitschuldigen.
Wenn sich aus den vorstehenden Ausführungen, die samt undsonders nur auf Dokumenten der Dreiverbands-Regierungen be-ruhen, die unumstössliche Sicherheit ergibt, dass die massgebendenPersönlichkeiten Russlands den Krieg gewollt und erzwungen haben,so entsteht die Frage, wie dieser mit einer weltenschweren Ver-antwortung behaftete Entschluss zustande kommen konnte.
Der zwingende Grund der Selbsterhaltung scheidet aus, dennRussland war von niemandem bedroht.
Der Schutz Serbiens scheidet gleichfalls aus; denn abgesehendavon, dass Serbien in keinem Russland politisch oder moralischverpflichtenden Schutzverhältnisse stand, hatte Oesterreich gegen-über verschiedenen Grossmächten sich zur Wahrung der territo-rialen Integrität und der Souveränität Serbiens verpflichtet.
Sogar die Erhaltung des russischen Prestiges auf dem Balkan war nach dem von Oesterreich-Ungarn angebotenen Entgegen-