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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
Entstehung
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Stellungen, die sie vornehmen, werden die Gewinne an die Aktio-näre, an die Gesellschafter verteilt, als Tantieme an den Auf-sichtsrat und den Vorstand. Sie werden jedenfalls verteilt, siegehen hinaus, und ein verteilter Gewinn ist kein Steuerobjektmehr. Ein verteilter Gewinn ist im vorliegenden Falle kein aus-giebiges Steuerobjekt mehr; er löst sich in einzelne kleine Be-standteile auf, die ich bei den einzelnen nur dann erfassen kann,wenn sie dort noch in hinreichender Grösse in Erscheinung treten,und wenn nicht Verluste auf der anderen Seite gegenüberstehen.Darum glaube ich, dass wir im Sinne des Kriegsgewinnbesteue-rungsgesetzes allerdings sagen können, dass, wenn der Gewinnverteilt ist, er sich für die Kriegsgewinnsteuer in der Hauptsacheverflüchtigt hat. Das ist der Grund, weshalb wir nicht darauf ver-zichten können, auch die juristischen Personen der Besteuerunggrundsätzlich zu .unterwerfen.

Wenn nun über diesen Punkt Uebereinstimmung besteht, dannhandelt es sich darum, jetzt so rasch wie möglich einen Biegelvorzuschieben, der es verhindert, dass die Gesellschaften weiterhin,wie es ja für das erste Kriegsgeschäftsjahr geschehen ist, ihreGewinne ausschütten und zur Verteilung bringen. Ich gebe gernzu, dass eine grosse Anzahl von Gesellschaften freiwillig Rück-stellungen gemacht hat, die durchaus ausreichen, um auch für daserste Kriegsgeschäftsjahr nachträglich die Steuer in Wirksamkeitzu setzen. Aber mit dem System der Freiwilligkeit kommen wirnicht durch. Wenn wir den Erfolg erzielen wollen, der uns vor-schwebt, brauchen wir den gesetzlichen Zwang und brauchen,wir eine gesetzliche Norm. Diesen Zwang, diese Norm zu schaffen,ist das Objekt des Ihnen vorliegenden Entwurfs.

Die Reservestellung, die in dem Entwurf vorgesehen ist, solldie Höhe von 50 vom Hundert der während der Kriegsjahre er-zielten Mehrgewinne, also desjenigen Teils der Gewinne, der dieFriedensgewinne, den durchschnittlichen Gewinn der drei vorher-gegangenen Friedensjahre, übersteigt, erfassen. Ich glaube, dasist ein weiter Rahmen, namentlich wenn Sie in diesem Punktedie Möglichkeit der Doppelbesteuerung mit in Rücksicht ziehenwollen, ein Rahmen, der für die spätere Ausgestaltung der Sätzeim einzelnen nach unserer Ansicht durchaus den genügenden freienSpielraum lässt.