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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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Nicht weniger als 95 Millionen von den 100 Millionen Mark werdenalso von den Zensiten mit einem Einkommen von 10 500 Markund mehr getragen.

Dass neben den Einzelstaaten die Kommunen fast überallim ganzen Reiche gezwungen waren, ihre Zuschläge zur Ein-kommensteuer beträchtlich zu erhöhen, ist Ihnen bekannt. Berlin ,das vor dem Kriege einen Zuschlag von 100 Prozent erhoben hat,wird voraussichtlich auf 160 Prozent gehen, die meisten Vorort-gemeinden auf 170 Prozent. Im Industriere-vier s;ind Sätze von250, 300, 350 Prozent und mehr heute nicht mehr die Ausnahme.Dabei ist der Krieg noch nicht zu Ende, und seine Ansprüche (auchan die Kommunen und Einzelstaaten werden sich voraussichtlichnoch steigern.

Meine Herren, an dieser Tatsache kann doch gewiss niemandachtlos vorbeigehen. Tatsachen sind stärker als Doktrinen, undder Krieg ist ein eiserner Lehrmeister. Der Krieg verlangt, dassfür das Reich neue Einnahmen geschaffen werden, und zwarprompt und ausgiebig. Es können nicht alle Pferde auf denselbenGründen weiden. Das Reich kann nicht seinen Geldbedarf auf demSteuergebiete befriedigen, auf das Einzelstaaten und Kommunenvon ihm verwiesen und beschränkt worden sind und das von denEinzelstaaten und Kommunen jetzt so stark in Anspruch genommenwird.

Meine Herren, in Rücksicht auf die Erhaltung der finan-ziellen Existenzgrundlage der Einzelstaaten und Kommunen kommtdeshalb nach der bestimmten Auffassung der verbündeten Re-gierungen im Kreise der steuerlichen Kriegsmassnahmen, die wirIhnen vorschlagen, als direkte Kriegssteuer nur die Kriegsgewinn-steuer in Frage. Dasnur" soll aber keine falsche Vorstellungerwecken, es soll die Sache, um die es sich handelt, nicht ver-kleinern; denn die Kriegsgewinnsteuer in der Form, wie wir sieIhnen vorgelegt haben, ist eine umfassende Vermögenszuwachs -Steuer. Es ist also nicht ein Weniges, um das die direkten Steuernin Anspruch genommen werden, wir tun vielmehr einen starkenZugriff. Die nach der Höhe des Zuwachses und der Kriegsein-kommen gestaffelten Sätze steigen an bis zum fast Zwanzigfachendes Höchstsatzes, der nach dem geltenden Besitzsteuergesetz er-