104
kenntlichen Scheidung der beiden Stämme, iß auch eine heraldifche Trennung wahr-scheinlich. Stimmt man meinen Ausführungen über die genealogißhe Zugehörigkeit derPatje zum Blasofen (1131) zu, fo würde damit auch diefe heraldißhe Lücke ausgefüllt fein.Es findet (ich nämlich bezüglich ihres Wappens folgende Nachricht (J. M.z. Jungen, Genea-logie . . . d. z. Jungen I, 1638, S. 32 [im Beßtj des Frhrn. M. v. Bellersheim]; auch beiFichard, G. G.,z. Jungen 1,01): .... liegt zu St. Clären in Mentz, dasselbsten im Eingangder Kirchen an einer Seulen eine kleine Taffel, darauff die Jungfraw Maria den hn.Christumb im Schos haltend, mit zum Jungen zur rechten, und Gensfleisch Wapen zurlincken Handt (letzteres, nach dem Zufatje Glauburgs, in einem blauen Schild mit10 goldenen Lilien beßreuet) mit diesser Umbschrift: Ao . Dhi. M. C C C C. III .fer . 2ante nativit. Christi obiit Petrus Blashoff, magister civium civitatis Moguntinensis.
Danach würde der Stamm des Erfinders einen blauen Schild, alfo auch gelb-blaue,ßatt gelb-rothe Helmdecken geführt haben. Die Lilien-Beizeichen fallen wol auf Rech-nung der Frau Pacze, die, von einer vornehmeren Mutter ßammend, ßch auch äußerlichvon ihren Halbgeßhwißern zu fcheiden gewünßht haben mag. .
Die Schildfigur wird in dem Mainzer Dominikanernecrolog aus den 1420er Jahrenverßhieden bezeichnet: als peregrinus und als Schotte (Bockenheimer, Beiträgez. Geßh.d. Stadt Mainz IV, SS. 12,17 u. 22; Archiv fürheff. Geßh.u. Alterthumskunde XV, S. 337 ff.);alfo als Pilger und als umherziehender fchottißher Krämer. Da der Mann barfuß iß,auch keinerlei Behälter für feine Waaren trägt, fo fcheint die Bezeichnung als Pilgerrichtiger zu fein. Ob aus der Tracht, die auf den älteften, vortrefflich geßhnittenenSiegeln dargeßellt iß, ein Schluß auf die Herkunft des Pilgers möglich fein wird, ver-mag ich nicht zu beurtheilen.
Da bereits der Stammvater Friele z. Gänsfleifch Kreuze im Siegelfelde führte, fo hatteer das Bedürfniß, ßch von anderen Gliedern des Gefchlechts zu unterßheiden; man hataber keinen Anhaltspunkt dafür, wer das gewefen fein könnte (vergl. bei yil).
An Stelle der Kreuze und Lilien finden ßch auf einem Schild mit dem Wappen Gäns-fleißh, der an der Rückfeite des Haufes Köthergäßchen Nr. 8 eingemauert iß, Schindelnals heraldifches Beizeichen. Diefes Werkßück war der Schlußßein einer gothißhen Thüreim Innern des an derfelben Stelle geßandenen, vor ungefähr 60 Jahren abgeriflenenHaufes (Schaab, E. B. II, S. 44; Gefchichte der Stadt Mainz I, S. 473. Mittheilungendes Herrn Heinrich Wallau über den heutigen Befund). Da die Wohnung des RichtersHans von Sorgenloch genant Gänsfleißh (1121) im Jahre 1502 als bei S. Heilram, derPfarrkirchen, gelegen bezeichnet wird, das von ihm erworbene Haus zum Nöllen (Belegezu 1121) an Stelle der heutigen Häufer Emmeransßraße 8 und 10 gelegen haben muß,fo kann das Gebäude mit dem Schindelwappen recht gut ein feitlicher Nebenflügel desGänsfleißh-Hofes zum Nöllen gewefen fein. Das Haus zum Nöllen gehörte noch 1530dem Michel Gänsfleißh (Schaab, E. B. II, S. 346). [Im Jahre 1541 war die Witwe desDr. Rücker Eigenthümerin (Rechnung des heil. Geiß-Spitals in der Mainzer Stadt-Bibliothek); 1573 verkaufen die Vormünder der Kinder des Fulgenz Rücker, einesSohnes des Dr. Nicolaus Rücker, den Hof zum Nöllen an den Mainzer Kanzler ChriftophFabri (Mainzer Borgationsbuch pro 1572/4, f. 166, im Darmßädter Archive)]. Man müßtedann allerdings weiter annehmen, daß der Richter Hans v. Sorgenloch, zur Zeit der Er-bauung diefes Hinterhaufes, fein Wappen durch Zufügung der Schindeln vermehrt hätte,