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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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G. FRHR . SCHENK

buch II, 1, S. 40). Er könnte etwa der Großvater Frilos gewefen fein, der feinenTaufnamen Frilo, Fridilo ifl nur Kofeform von Friedrich von ihm erhaltenhaben wird.

Damit wäre das auffällig fpäte Auftreten einer fo angefehenen Familie erklärt.Möglich ifl es allerdings auch, daß nur die Mutter Frilos dem Geßhlecht Ravit ange-hört hat.

Audi bezüglich des Wappengenoffen der Gänsfleißh, des 1332 ausgezogenen jungenGefchlechters Henckin zu Wolckenborg (fiehe bei VI) und feiner Familie ein geneä-logißher Zufammenhang mit dem Geßhlecht Gänsfleißh nicht nachweisbar. Er könnteetwa der Sohn des Peter zur Wolkenburg gewefen fein, der 1314 als Schwiegerfohn desFriele des Aelteren zum Efelweck vorkommt. Die Mutter Peters, Greda z. Wolkenburg,erßheint mit ihren Söhnen Heinrich, der Geißlicher war, Peter, Hannemann und Jacobin einer Urkunde von 1314 {Baur, Heff. Urk. II, N. 757. Die 3 lebten Söhne allein auch1315. Darmßädter Archiv, Urk. Mainz, Stadt, N. 197. Nach A. Wyß). Der Mann derGrede könnte ein 1288 vorkommender Petrus de Wolkenburg gewefen fein (Baur , Heff.Urk. II, N. 427). Das Erbe zu Wolkenborg lag 1401 in der Brotgaffe, von dem Haufezum Rinberg durch ein Backhaus getrennt. Diefes Haus zum Rinberg lag hinter demKaufhaufe, zwißhen dem Cleman und dem eben genanten Backhaufe (Bockenheimer,die Zinsbücher des Spitals zum heiligen Geiß in Mainz , SS. 7,11 n. 52 u. 19 n. 222). Danachwird der Grund des Hofes zur Wolkenburg jetjt wol in das Hauptpoftamt verbaut fein(Schaab, Geßh. der Stadt Mainz I, S. 303, 3).

Ohne die heraldifche Nachricht des Ort zum Jungen würde kein Anhaltspunkt für dieVermutung eines genealogißhen Zufammenhangs vorliegen.

Der Umßand, daß Frilo zum Gänfefleifch (II) in feinem Siegel den Pilger in mitKreuzen beftreutem Siegelfeld führt, fpricht allerdings entßhieden dafür, daß er ßch durchdiefe heraldißhen Beizeichen von andern Wappengenoffen unterßheiden wollte. Daskönnte aber auch ein, ohne Descendenz verßorbener Halbbruder gewefen fein.

VIII. Die Mainzer Familienhäuser. Die Entßehung des heute fonderbar er-Neb[t einem Lageplan. fcheinenden Namens für denHof, nach dem

A. Der Hof zum Gänsfleisch, ßch die Familie des Erfinders benante,

(Emmeransftraße N. 23). kann urkundlich klar gelegt werden. Dort

wohnte vorher ein Mann, der den urfprünglich fcherzhaft gemeinten Annamen Gänfe-fleißh, wol von feiner Lieblingsfpeife, beigelegt erhalten hatte. SeinWohnßtj hieß deshalbzu dem Gänfefleißh. Eine Mainzer Urkunde des Jahres 1293 nennt diefen Mann. EineBegine Gudela, dieSchweßertochter desverßorbenen Herbord genant Genfefleifch, wirddarin zur Nachfolgerin einer Begine Sophie beftellt, die ßch damit abgab, in ihrem Haufebei St. Heimeram den Mädchen Lefen und Schreiben zu lernen (literalis doctrix virginumpuellarum. Original im Darmßädter Archive, Urk. Mainz, Stadt, N. 114. FehlerhafterAbdruck bei Schaab, E. B. II, S. 133). Es wol kein Zufall, daß das an den Hof zumGänfefleißh anftoßende Haus (Emmeransßraße 25) den Namenzum Herbold führte.Dort wird das alte Wohnhaus des Herbord gen. Gänsfleißh geftanden haben, deffenHof, etwa nach feinem Tode, von dem reichen GeßhlechterFrilo genant Rafit, oder dessenVater, theilweife erworben und ausgebaut fein wird.