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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VIII. DIE MAINZER FAMILIENHÄUSER.

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Die nebenftehende Skizze, die ich der Gefälligkeit des Herrn Geh.Archivraths Dr. Becker zu Coblenz verdanke,gibt die erhaltenen Theileder Siegel an den erwähnten Andernacher Urkunden von 1387 und 1389wieder. In dem arg zerdrückten Siegel des Johann z. Laden, Canonikuszu Liebfrauen, von 1387, hat (ich mit Hülfe diefer Skizze das gleicheWappenbild erkennen laßen.

Nach dem Erlöfchen der Linie Gänsfleifch zur Laden lange Zeitkeine Nachricht über das Haus erhalten. Erß am 28. December 1531erfcheint die Behaufung zur Laden wieder, als der gewöhnlicheWohn-fitj des 1525 zum Mainzer Untervitjthum beleihen Philips v. Schwalbach (Orig.-Urk.im Mainzer Stadtarchiv; Gudenus, Codex diplom. I, S. 945). Das Erbe zur Laden,das die Gebrüder Erhard, Philipp und Bernhart v. Schwalbach , von dem Ritterge-fchlecht aus Schwalbach bei Bad-Soden am Taunus, im Jahre 1542 an Dr. Jacob Reuterund feine Ehefrau für 600 fl. verkauften, lag in der Quintinsgaße; es (ließ hinten andas Haus zum Korb (Schaabs Papiere auf d. Mainzer Stadtbibliothek 18. Auszug ausdem verlorenen ftädtifchen gerichtlichen Borgationsbuch von 154148. Ergänzt nachdem erzbifchöflichen Confens vom 16. Juni 1542 im Mainzer Ingroffaturbuch N. 61 imWürzburger Kreisarchiv, f. 160). Da eine Ritterfamilie vom Lande das Haus inne hatte,und zwar mindeßens [chon in der vorigen Generation, fo drängte fich die Vermuthungauf, daß der Hof zur Lade bei der Eroberung der Stadt im Jahre 1462 eingezogen wordenund den v. Schwalbach fpäter verliehen worden fei. Eine bezügliche Anfrage beim Kreis-archiv Würzburg ergab aber, daß weder die gleichzeitigen Mainzifchen Lehnbücher, nochdie Ingroßaturbücher etwas darüber enthalten. Das fpricht dafür, daß der Befitjwedifelin anderer Weife ftattgefunden hat. Erzbifchof Adolf hatte am 22. Mai 1464 einen eigenenVerwalter für die zu feinen Händen genommenen Häufer der Stadt, der Vertriebenen und Ausgebliebenen, beftellt: feinen Baumeißer Johann Mancherley. Vielleicht waren dieVerkäufer die Nachkommen des Hans von Schwalbach, der ßch bei dem Ueberfall vonMainz hervorthat. So wurde z. B. im Jahre 1465 vom Erzbifchof der Hof zum Vitzthumbei St. Emmeran, eine Mühle unter dem Hartenberg und ein Weingarten, darin einThurm ßeht, an der Bingerftraße, dem Domherrn Seltin v. Scharffenftein auf Lebenszeitverliehen (Mainzer Ingroffaturbuch N. 30 im Würzburger Kreisarchive, f. 179 u. 230).

Dagegen hat Bodmann eine aus dem Ende des 14. oder dem Anfang des 15.Jahrhundertsßammende auffällige Nachricht aus den Urkunden von St. Quintin, daß der Garten zumHerbolde gebrochen fei zum Hofe zur Laden. Den Zins gebe Ortliep zur Laden (Bod-manns Auszüge über Mainzer Häufer, III 79, in der Habelfchen Stiftung zu München ).Ein Haus zum Herbolde hat ßch in diefer Stadtgegend bisher meines Wiffens nichtnachweifen laßen. Da das Kirchenarchiv von St. Quintin in diefem Jahrhundert ver-zollen fein foll, fo läßt ßch diefe Angabe Bodmanns leider ebenfowenig mehr auf ihreBerechtigung prüfen, als dies in der bei IX A zu erörternden Frage eines Altars in dieferMainzer Pfarrkirche möglich ift. Anhaltspunkte für die Exißenz eines zweiten gleich-namigen Haufes haben ßch nicht gefunden. Der Stadtplan von 1575 zeigt den Hof zurLaden nicht; er ßellt nur einen großen, von Gebäuden umgebenen Hof dar, der vomRebßock bis in die Quintinsgaße reicht. Das ftimmt gut zu der Stadtaufnahme von 1568,die ebenfalls den Rebßock bis an die Quintinsgaße ßoßen läßt (Schaab, Geßh> d. Stadt