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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. VIII. DIE MAINZER FAMILIENHÄUSER. 111

Schenkenberg aber, Angehöriger eines bekannten Gefchlechts, war Baumeißer zu St.Chrißoph (Schaab, E.B.II,S. 193;mitdem Originale im Pfarrarchive zu St. Chrißoph vonmir verglidten). Es wird keine gewagte Vermutung fein, daß Henne Gudenberg keinanderer gewefen, als der im Jahre vorher alsMiteigenthümer diefes Hofes vorkommendeHenne zum Jungen, der hier nach feinem Wohnhaus bezeichnet wird. Diefe nahe liegendeVermutung erhält eine gewichtige Stütze durch einen Eintrag in dem Schuldbuch desBruders der Kafele, des Henne zum Jungen des Alten zu Hattenheim (Original imFrankfurter Archive, Glauburg N. 2). Dort heißt es auf S. 35, nach Aufzählung einigerSchuldpoßen aus 1401 und 1402:

It.t Gulden leih ich Jekeln, da ich zo Godenberg by Hennen zur kost gyng; halte Jekelvon sins fatter rechgengelt getan. Unter diefem Jeckel der gleichnamige Sohn desFriele zum Jungen gemeint, eines bereits 1399 verftorbenen älteren Bruders des Henne.Im Hofe zu Gutenberg wohnte alfo gegen Ende des 14. Jahrhunderts ein Henne, dernahe Beziehungen zu dem Schreiber des Schuldbuchs hatte: es war fein Neffe Hennezum Jungen, der Eigenthümer des halben Hofes in 1391. Das Schuldbuch des Ort zumJungen zu Frankfurt (Frankfurter Stadtarchiv; Glauburg N. 1), eines Brudersfohns derKafele, enthält auf S.249 folgenden Eintrag zum Jahre 1429: It. 5 Wispenge ist ir mirschuldig von myns gerustegens 3 wegen zu Gudenberg.

Mit dem Schuldner ift, dem Zufammenhang nach, der Schwager des Ort, Henne Sal-man, gemeint, der mit Orts Schweßer Greta verheirathet war. Ort zum Jungen hattealfo irgend eine Mafchine etc. im Hofe zu Gutenberg ßehen, was ßch nur dadurch ge-nügend erklärt, daß Ort an diefem Hofe Antheil befaß. Kurz vor dem Jahre 1432 zahlteHeinrich zum Raiß der Stadt Mainz 3 Pfd. Zinsvon der fchuren gein Gudenberg ubirgelegen. Da Heinrich Raiß Enkel eines Bruders der Kafele war, fo es wahrfcheinlich,daß es ßchum die 1391 zum Hofe gehörige Scheuer handelt (Mainzer BücherverfchiedenenInhalts im Würzburger Kreisarchive N.2, f. 75. Copialbuch von S. Peter im DarmftädterArchive II, N. 251. Lenterer Nachweis nach Excerpt von A. Wyß. Orig. Urk. v. 1427dafelbß unter z. Jungen).

Daß dem Friele zur Laden, dem Ehemann der Elfe Wirich, in derTheilung mit feinenBrüdern der andere Antheil an diefem Hofe zugefallen war, den er, feine Witwe undfeine Söhne bewohnten, unter den Belegen zu 125 und 32 erörtert worden.

Die anliegende Tafel IV enthält den Verfuch, den Urfprung diefes Beßtjes klar zu legen.Er gehörte fehr wahrfcheinlich zur Mitgift der Ehefrau Petermans zum Efelweck.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Erfinder im Hofe Gutenberg geborenwurde. Wann der Hof aus den Händen der Erben gelangte, ßeht nicht feft; ebenfowenigwie lange die zum Jungen noch im Beßtje ihres Antheils blieben.

Aus dem von Schaab beigebrachten Material erhellt, daß der Hof Gutenberg ßch imAnfang des 16. Jahrhunderts im Beßtje der Mainzer Juriftenfacultät befand (Schaab,E. B. II, S. 90 ff u. 518 ff; desfelben Autors Gefchichte der Stadt Mainz I, S. 475). Dieübrigen, hier unwefentlichen Beßtjübergänge bis zur Neuzeit können dort nachgelefenwerden.

Der beigegebene Lageplan der Mainzer Familienhäufer von Herrn Heinrich Wallau gefertigt worden. Zu Grunde gelegt wurden: Grundriße der Reßdenzßadt Mainz desJahres 1575 von M. Godefridus Mascopius aus Emmerich, und deßen Copie: Abriss der