112
Churfürßlichen Reßdentj-StattMaintj_durch H.J. Oßertag, 1724 den 10. Märtj. Beide
Stücke werden im Würzburger Kreisarchive verwahrt (S. Franz Falk , Zur alten Topo-graphie von Mainz ; Separatdrude aus dem Mainzer Journal 1899, 19. Aug., N. 192).
JX. Nachlass des Er- Ueber den Nachlaß Gutenbergs ift direct nichts
Weiteres bekannt, als daß Dr. Conrad Humery amfinders und seine Erben. 26. Februar 1468 ihm gehörige Druckereiutenßlienaus demfelben vom Erzbifchof Adolf, unter gewiflen Bedingungen, zurückerhaltenhat. Das fpricht dafür, daß Gutenbergs Mobiliar-Nachlaß damals nicht in den Händenfeiner Erben war. Am einfachßen würde es fich dadurch erklären, daß er feit feiner,drei Jahre vorher geßhehenen Beßallung zum Hofgefinde in der That auch am Hofelebte und in einem erzbifchöflichen Gebäude wohnte. Es könnte aber auch fein, daßder Erzbifchof nur feine Hand auf die Druckereieinrichtung gelegt hatte, die etwatheilweife mit feinen Mitteln befchafift worden war.
Wahrßheinlich hat Gutenberg feine Bruderskinder (140 u. 41) überlebt. Ueber denVerbleib der aus der Urkundenbeilage X, III erfichtlichen wenigen Vermögensstücke der-felben — die Scheuer zum Birbaum und eine Rheinau — iß nichts bekannt. Es handelt{ich wahrfcheinlich um den Hof zum Birbaum, der 1463 an Ludwig v. Ifenburg, Graf zuBüdingen , gelangte (Gudenus, Codex dipl. II, S. 513).
Es bleibt übrig, aus dem Verbleib des den Gänsfleifch zur Laden zußehenden Patro-natrechtes über einen Altar zu St. Quintin in Mainz , fowie aus dem fpäteren Aufbe-wahrungsort der eigentlichen Familienurkunden der Linie zu Gutenberg eine Löfungzu verfuchen.
Daßdiefer Zweig des Gefchlechts vor dem Jahre 1483 gänzlich erlofchen war, wird fichmit voller Sicherheit aus dem Nachßehenden ergeben.
A. Der Altar Sti. Nicolai Im erzbifchöflichen Ingroflaturbuch N. 46 werden unter derund Stae Catharinae zu Ueberfchrift: Collationes archiepiscopi Moguntini sequun-“ * . . tur die von Erzbifchof Berthold (1484—1504) verliehenen
St. Quintin in Mainz . Pfründen aufgeführt. Es heißt dort als Nachtrag: Altaresanctorum Nicolai et Katherine in ecclesia sancti Quintini in civitate Maguntina situmcujus collatio per mortem patronorum totius familie die Genffleis appellate ad dominumreverendissimum Maguntinum devoluta est (Mainzer Ingroffaturbuch N. 46 im Würz-burger Kreisarchive, f. 29’). Unter diefer Familie Gänsfleifch kann hier, wie die beidengenealogifchen Tafeln I und II ausweifen, keine andere Linie des Gefchlechts verbandenworden fein, als die des Erfinders.
Das 1464 erneute Verzeichnis der Altäre diefer Mainzer Pfarrkirche, wie es bei Severus,Parochiae Moguntinae etc., S. 13 ff-, abgedruckt iß, befagt: „Item Friele zum Effelweckund ßn Erben hant zu lyhen den Altar in Sant Quintins Kirche Sant Niclas Elter, dieVicarie die da hait Her Johan Happener.“ Mit neuerer Hand fei über den Namen desCollators nachgetragen: „modo Reverendifßmus Moguntinus vel dye züjongen;“ undhinter dem Namen des Inhabers in 1464: „ytzunt Her Casper Merßetter.“
Etwas abweichend lautet ein 1811 gefertigter Auszug Bodmanns (Mainzer Häufer betr.Auszüge, III 79, in der Habelfchen Stiftung, jetjt zu München ): „Friele Ginsfleifch und