DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS.
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Ort z. Jungen nicht um den vorigen, fondern um den Altar zu St. Leonhard handelt, derzwei Vicarien hatte (z. Jungen, Rothbuch, S. 686). 5
Weit wichtiger aber ift die Kenntniß, die man durch diefe Aufzeichnung des Ort zumJungen erhält, daß Henne v. Sorgenloch , der Richter (1121), Anfprüche auf gänsfleifchifchePatronatrechte, und alfo wol auch auf andere Vermögensßücke im humbrechtßhenNachlaße erhoben hat. Darüber wird bei IX C ausführlich gehandelt werden.
B. Der Verbleib der bekannt, daß das genealogißhe Material, das Köhler zu
feiner Ehrenrettung Guttenbergs benutzt und veröffentlichtFamilien-Urkunden. h atj jh m yon ^em j m Auguß 1732 verdorbenen Johann Ernßv. Glauburg zu Nieder-Erlenbach bei Frankfurt a. M. mitgetheilt worden war. Diegenealogißhen Manufcripte diefes eifrigen und forgfältigen Forßhers find vor faft 50jahrenvon dem Sohne der lebten Glauburg , dem Kammerherrn Frhrn. Friedrich v. Bellersheim,mit andern Archivalien dem Darmftädter Archive übergeben worden. Diefes werthvolleGefchenk blieb nicht vereinigt, fondern gelangte im Jahre 1854 zum größten Theil in dieFrankfurter Stadtbibliothek, die ihn 1888 an das dortige Stadtarchiv abgab (Jung, dashißorifche Archiv d. Stadt Frankfurt a. M., S. 150, II). Unter dem im Darmßädter Archivverbliebenen Reft findet fich noch das Concept der dem Profeffor Köhler mitgetheilten„ad vindicias Guttenbergicas Probationes“ betitelten, großentheils eigenhändig vonJ. E. v. Glauburg gefchriebenen Abhandlung. Es ergibt fich daraus, daß Glauburg fehrforgfältig gearbeitet hat; ein Zufatj und eine Ausladung, die im genealogifchen Theileerwähnt worden find, fallen nicht ihm, fondern Köhler zur Laß. J. E. v. Glauburg felbftwar übrigens noch nicht Eigenthümer der meiften, nach Darmftadt gelangten Archivalien.Er bezeichnet ße felbft zum Theil als die Documente der freih. zum Jungenfchen Familie(z. B. z. Jungen, Fr. G. Ch. III, f. 209). Sie wurden vielmehr erß feinem Sohne Hiero-nimus Maximilian v. G. von den von kaybißhen Erben übergeben. Auch Köhler citirtdiefe Quelle auf S. 83, 1. Abfatj: „Ex documento orig, beym Herrn von Kayb.“ Esfind das die Erben des 1699 verftorbenen Johann Balthafar v. Kayb und feiner EhefrauJußina zum Jungen, einer Schwefter des Leuten diefes angefehenen Gefchlechts. J. E. v.Glauburg felbft war mit einer Tochter des Johann Maximilian Freiherrn zum Jungenverheirathet. Die Durchficht des 20 Blätter ftarken kaybißhen Verzeichniffes ergibtfofort, daß darin das Familienarchiv des Frankfurter Zweiges der zum Jungen enthalteniß, deffen Ahnherr Ort z. J. von Mainz nach Frankfurt übergefiedelt war. Dabei befindenfich auch die genealogißhen Arbeiten des 1649 verftorbenen Johann Maximilian zumJungen; eine reiche, im genealogifchen Theil diefer Arbeit oft citirte, Quelle für dieFrankfurter und Mainzer Geßhlechter-Gefchichte. Unter den mit laufenden Nummernverfehenen Foliobänden fteht unter 14) „Documenta die Franckfurter Geßhlechter betr.msst. in grün Pergament. 16) Von denen Franckfurthifchen Adelichen Gefchlechtern, nb.ift nur angefangen, in roth Pergament.“
Das find die in der Frankfurter Geßhlechter-Chronik oft kurz als Grünbuch, Roth-buch citirten Manufcripte. Unter 31) folgt: Henn zum Jungen Schuld-Regißer de ao.1424 et feqq. msst. Auf Seite 3: Herrn Orth zum Jungen Gültbuch de anno 1436. Beideoft citirten Schuldbücher find jetjt im Frankfurter Archive verwahrt. Ein nicht unbe-deutender Theil der dann aufgezählten und mit Nummern verfehenen Originalurkunden