DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS.
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bellersheimijchen Schenkung herrührenden Darmßädter Originalien ergab, daß mindeßens15 darunter Rückenaufjchriften derfelben Hand tragen: die eines fchreibgeübten Mannesmit gelehrter Bildung, etwa aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
Die Aufjchriften find zum Theil zu genealogifchen Zwecken gefertigt, nicht nur behufsRepertorisirung der Urkunden. Den meiften Stücken ift ein Buchftabe als Signatur bei-gefügt, der Anfangsbuchßabe des Schlagworts für den Hauptinhalt der Urkunde. So z. B.Lit. S. auf zwei die Familie Sorgenloch betreffenden Stücken; Lit.J. auf 5 Stücken derFamilie zum Jungen; Lit. F. auf 2 Stücken der Familie Frofch (zum Jungenfche Linie) zuMainz, Lit. M. auf 2 Mainzer Urkunden. Eins diefer letjten Stücke wurde, nach eigen-händiger Auffchrift, dem J. E. v. Glauburg von feinem Schwager Juftinian v. Holzhaufenim Jahre 1724 gefchenkt. Die andern Stücke finden fich faft alle in dem kaybifchenVerzeichniß aufgeführt (fiehe Seite 115). Die bei diefen Urkunden befindliche Heiraths-verfchreibung des Maximilian zum Jungen mit Elifabeth v. Molheim datirt von 1595.Es ift alfo fehr wahrfcheinlich, daß auch das wichtigfte Stück für die Gefchichte der Er-findung, das Notariatsinftrument von 1455 — nachdem fein Inhalt jurißifch werthlos ge-worden, als altes Pergament, zu irgend einem praktifchen Zwecke auf einer Seiterund befchnitten und dann zu den alten zerfchnittenen Briefen gelegt wurde (fieheSeite 116) — von dem Frankfurter Liebhaber der Genealogie des 16. Jahrhunderts be-merkt und dadurch gerettet worden ift. Bei der, durch Herrn Geh. Reg.-Rath Dr. Dziatjkoin Göttingen vorgenommenen, wiederholten genauen Prüfung der Rückfeite hat fich eineSignatur nicht vorgefunden. Eine Anfrage beim Frankfurter Stadtarchiv nach demSchreiber der ganz ähnlichen längeren Rückenauffchrift eines gänsfleifchifchen Briefes von1458 ergab, daß auch das Schuldbuch desOrt zum Jungen an 50 Stellen von derfelben Handmit oft längeren Randbemerkungen verfehen worden iß, die hiftorifches Intereffe desSchreibers beweifen. Auf fol. 75’ findet fich z. B. ein mißverftandener Eintrag: „ZumJungen verkaufft Preßgezeug, puto zur truckerey.“
Es ift nicht daran zu denken, daß jemand Anderes, als der Eigenthümer felbft, oderein naher Angehöriger, das Schuldbuch des Ort zum Jungen in folcher Weife hätte voll-[chreiben dürfen. Das Schuldbuch wird alfo gegen Ende des 16. Jahrhunderts denfelbenEigenthümergehabt haben, als das Notariatsinftrument von 1455. Ein demzumjungenfchenrothen Buch beiliegendes, nach 1578 gejchriebenes Concept einer Tafel der 16 Ahnendes Maximilian zum Jungen (geb. 1562, •f 1605) ift ganz von der in Rede ftehendenHand gefchrieben. Auch finden fich im Darmftädter Archive damit handfchriftlich über-einftimmende Concepte der 8 Ahnen des Maximilian, fowie des Hieronimus z. Jungen.Alle charakterißifchen Buchftaben etc.der RückenauffchriftdesNotariatsinftrumentskehrendarin deutlich wieder. So z. B. das „F,“ das „G,“ und „cht.“
Maximilian z. J. war der Vater des Hans Henrich z. J. (geb. 1591, 1640), der, laut
Eintrag, im Jahre 1636 das Schuldbuch des Ort z. J. durchlefen hatte, alfo damals wolauch fein Befitjer war. Er fchrieb in den Deckel: „Ich Hanß Henrich zum Jungen habd. 27. und 28. tag Januarii Anno 1636 difes Buch durchfehen aber nichts fonderlichsdarein befunden, fo uns zum Jungen möge dienlich feyn.“ Darunter fteht: „NB. Indießem Buch finden fich allerhand, fonderlich das Gefchlecht zum Jungen betreffendeNachrichten, perlegi et rubricavi Ao. 1716. Joh. Ernft von Glauburg. “ Die Handfchriftdes genanten Maximilian z. J. ift jedoch nicht die der erwähnten Ahnenproben, Gloffen
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