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Dag die jüngfte Linie der v. Sorgenloch gen. Gänsfleifch diefen ihren Erbanfpruchnicht etwa auf einen vitjthumfchen Ascendenten flütjte, fondern auf Verwandtfchaft mitder Elfe Vitjthum, geborenen Gänsfleifch zu Gutenberg , der Schwefter des Erfinders,geht aus dem auf Seite 114 erörterten Altarftreit hervor. Wie aber lägt fich diefe Verwandt-schaft erklären, die, nach den Belegen zu Tafel II, mindejtens auf die Grogmutter, dieEhefrau des Michel Gänsfleifch (II9) zurückführen mügte?
Dafür geben die Verhältniffe eines andern Altars zu St. Quintin erwünfchten Auffchlug(Severus, Parochiae Moguntinae, S. 14, vorletjter Abfatj): „Item die zu dem Blaseuff(modo die Gensfleifch — man. recent. —) und ire erben hant zu lyhen den altar dermerteler (XI M. Jungfrauen — man. recent. —) in Sant Quintinskirdh, die vicarie die dahat her Hengin der alte Medeling.“
In derThat war auch Johann v. Sorgenloch (II29) 1501 Altarift zu St. Quintin (S. Seite 93).
Die zum Blasofen genante Abzweigung der zum Jungen war alfo im 15. Jahrhunderterlofchen, und von einer Gänsfleifch-Linie beerbt worden. Wir wiffen, dag Pacze Gäns-fleifch (131), die Gattin des 1403 verdorbenen Peter Blasofen war; fte felbft war nachmeiner begründeten Vermutung eine Halbfchwefter des Erfinders. Auf ihre Nachkommenmügte alfo die Erbfchaft des Zweiges Gutenberg dann gefallen fein, nachdem diejenigender beiden vollbürtigen Gefchwifter mit dem Tode der Elfe Humbrecht ausgeftorbenwaren. Von diefen blasofenfchen Nachkommen weig man feither nur, dag im Jahre 1423eine Kettge zum Jungen zum Blasofen, Tochter Petermanns, als Pathe der Kettge Goften-hoffer erwähnt wird (z. Jungen, Rothbuch, S. 160 u. Fichard, G. G., z. Jungen, I T).
Die jüngfte Linie der von Sorgenloch folgte in dem Präfentationsrecht über denblasofenfchen Altar zu St. Quintin; alfo rührten ihre Rechte an dem Nachlaffe der ElfeHumbrecht, geborenen Vitjthum, der Nichte des Erfinders, offenbar daher, dag ihreAhnfrau eine Tochter der Pacze Blasofen, der Halbfchwefter Johann Gutenbergs war.Das kann der Zeit nach nur die Ehefrau des Michel Gänsfleifch gewefen fein.
Nach diefer Darlegung mügten alfo die Urkunden der Linie Gutenberg , mit demMainzer Befitj, im Jahre 1487 an den Mainzer Richter Henne v. Sorgenloch gen. Gäns-fleifch und feine Gefchwifter gelangt fein; dann an deffen kinderlos verdorbenen, zuFrankfurt wohnenden Sohn Michel (1130), der mit einer verwitweten zum Jungen ver-heirathet war. Aus deffen Nachlag find diefe Urkunden, mit denen feiner eigenen Linie,offenbar an feine Stiefföhne zum Jungen gelangt, deren Familienarchiv zahlreiche forgen-logifche Originalien enthielt. In dem Nachtrage zu feinem Teftamente vom 29. Nov. 1550beftellte er feine Stiefföhne Daniel und Anthoni zum Jungen zu feinen Teftamentarien.Es wäre aber auch möglich, dag die, kein rechtliches Intereffe mehr habenden, guten-bergifchen Archivalien im Jahre 1477 nicht an die vitjthumfchen Erben ausgehändigtwurden, fondern in den Händen der humbrechtifchen blieben. Sie wären dann an Hennezum Jungen und die Glauburger gelangt; fpäter an Ort zum Jungen und feine Nach-kommen. Beide Wege würden alfo zum felben Ziele führen.
Die mir durch die Gefälligkeit des Herrn Geh. Reg.-Raths Profeffor Dr. Dziatjko zu-gänglich gewordenen Rückenauffchriften des Notariatsinftrumentes von 1455 enthaltenbekanntlich auch eine, die von einer Hand des 16. Jahrhunderts herrührt (Dziatjko?Sammlungbibliothekswiffenfchaftlicher Arbeitenil, S. 19). Sie lautet: „Inflrument zwifch.Gutenberg und Fauften 1455 ufgricht.“ Eine Vergleichung mit den Auffchriften der aus der