DAS GESCHLECHT GANSFLEISCH. XI. NACHTRAGE.
XI N ht “ Zii I 25, 31, 34 u. 37; Seite 74 ff. Der Umßand, daß die Mutter^ ® ' JohannGutenbergs nicht aus einem altenGefcfalecht (lammte,Sondern
aus einer zünftigen Familie, iß zweifellos die Urfache, weshalb ihre Söhne im Jahre 1421nicht unter den Mainzer Münzer-Hausgenoflen erscheinen. Denn in der Notel vom5. October 1445 aus dem Streite der alten Gefchlechter mit der Gemeinde wird ausdrücklichvorgefchlagen, daß nur diejenigen von den Alten „die da bewyflen mögen, daz fie voniren vieer anen off die montje gehören“ des Anschlußes an eine Zunft erlassen werdenSollten (Die Chroniken d. deutschen Städte XVII, S. 312, Z. 14; hier nach dem Original).Das kann keine Neuerung in betreff der Münzer bedeuten, Sondern es thut dar, daß zurAufnahme in dieSe HausgenofSenSchaft eine Ahnenprobe bereits in Uebung war, dieJohann Gutenberg nicht führen konnte. Das könnte auch ein UmStand Sein, der ihm denAufenthalt in Mainz mit verleidete.
Seine Oheime Ortlieb und Peter gehörten damals zu den Münzerhausgenoflen. Derweiter darunter genante Friele Gänsfleijch der Junge (I 36) iß nach dem VorßehendenSicher ein Sohn Ortliebs (127).
Zu II 21, II 29, S. 90 ff. u. S. 104. Hof zum Nöllen. — Das kleine Zinsbuch desMainzer Kloßers zu St. Agnes von 1525 enthält den Eintrag: zum Nullen. Item 2 ß(fällig Martini) vom hoffe zum Nullen gibt meißer JohanGynßfleys nuwe Mychel Gynß-fleys. Nach dem großen Zinsbuche deßelben Kloßers gab Anna RoSenburg zu Hattenheim vorher diefen Zins vom Hofe zu dem Nöllen. Sie veräußerte den Hof 1489 an denVater der obengenanten Gebrüder GänsfleiSch.
Die Stadtaufnahme von 1568(Schaab, Geßh. d. St. Mainz, I, S. 227) beschreibt den Hof,ohne Seinen Namen zu nennen, unter N. 1484: Eine BehauSung mit zweien großenßeinen Stockwerken, Hof und Gang. Vor Zeiten zwei HäuSer und weltlich geweSen.Iß des Herrn Dr. Niclaus Rückers Witwen eigen. Iß das eine ledig und unbewohnt, dasander bewohnt ein Geißlicher. Die Aufnahme von 1594 Setjt hinzu: Je^o Herr ChrißophFaber, alter mainzißdier Canzler etc. Diefe Aufnahmen nennen das oben anßoßendeEckhaus nicht, wie das Borgationsbuch von 1573, zum Dodderich, Sondern zu Götterich(Mittheilungen der Mainzer Stadtbibliothek). Ein Haus dieSes Namens wird aber vorhernie erwähnt, während ßch die Form Dodderich an den früher vorkommenden HausnamenDortrich anSchließen läßt, der in der Emmeransgaffe vorgekommen Sein Soll (Gudenus,Codex diplom. II, S. 518). Eine neue Bearbeitung der Topographie von Mainz wäreSehr erwünjcht.
Zu S. 97, III. Im I. Band der Frankfurter GeSchlechter Chronik des J. M. zum Jungenbefindet ßch auf Seite 953 folgender Eintrag, der auch im III. Theil, f. 393, wiederholtwird: „Papalis indulgentia omnium peccatorum et poenae purgatorii Cathrinae JoannisGensfleiSchen conthorali quondam legitimae, quae de facultatibus suis pie erogavit sereniss.regis Cypri ambasiatori ad bellum contra infideles Tureos. A° 1454. mss. mea lit. S.Originale cum sigillo.“ Wenn die Bezeichnung der Cathrine als Witwe eines JohannG. richtig iß, S° bleibt nur übrig an die Witwe von II10 zu denken, die aber bereits 1443als verßorben erwähnt wird. Vermutlich liegt aber ein VerSehen vor. Es wird ßch umdie Ehefrau von II14 handeln.
Zu S. 98 u. 100, IV 10 u. 19. Im Zinsbuch von St. Johann zu Mainz, begonnen imJahre 1327 (Darmßädter Archiv, Copialbücher, f. 6’) heißt es: Item Hannemanus filius
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