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xij ß d. vnd wenne er die git, fo het er bezalt vnlj S. Johans tag zu Sungihten neheßvergangen.
Item het geben xij ß vff denfelben tag.“
Man vergleiche hiermit den Auszug bei Schöpflin , Vindiciae typographicae AnhangS. 40, der hier wie auch fonft feine Quelle oberflächlich wiedergiebt.
Die Originalhandfchrift des alten Straßburger „Helbelingzollbuchs“ für die Jahre 1436—40 iß zu Grundegegangen. Im Straßburger Stadtarchiv waren um das Jahr 1740 von diefen Weinungeld-Regißern mindeßensnoch die Jahrgänge 1421—1460 vorhanden, da ße Wencker benußte. Damit widerlegt fich die AnfichtJ. J. Oberlins, Annales de la vie de Gutenberg (1801) S. 2, daß diefe Helbeling-Steuer nur zur Armagnaken-zeit (1439—45) erhoben worden fei, was urfprünglich auch Schöpflin annahm. Wann diefe Akten zu Grundegingen, iß nicht ficher. Wahrfcheinlich gefchah es bei dem großen Brandopfer von ßädtifchen Archivalien,das am 20. Nov. 1793 zu Ehren des „Etre supreme“ am Straßburger Münßer von Verblendeten vollzogenwurde (vgl. Lobßein, Manuel du notariat en Alsace 1844. S. 326). Daß fich der betr. Band bei den Guten-berg-Dokumenten der alten Straßburger Bibliothek befunden hätte und mit ihr zu Grunde gegangen fei,iß unwahrfcheinlich und nirgends behauptet.
Schöpflin erhielt vor 1740 durch feinen Freund, den Straßburger Archivar Jak. Wendcer Kenntniß vonden Einträgen des Helbelingzollbuches, was wir aus feinem Auffaße in den Memoires de l’Acad. desInscript. XVII S. 766 und feinen Vindiciae typ. S. 13 erfehen. Veröffentlicht hat er die betreffenden Stellenin feinen Vindiciae im Anhang als Doc. VII; nach ihm v. d. Linde, Gutenberg Urk. VIII und modernißrtErfind, d. Buchdr. III S. 750. Vgl. ferner Schaab I S. 44 Nr. 3 u. II S. 250 Nr. 108 fowie Heffels, GutenbergS. 61 Nr. 11, der hier oberflächlich notirt.
Der Band derWenckerfchen Collectaneen, aus denen Schöpflin unzweifelhaft feine Auszüge copirte, befindetßch feit ca. 1896 im St. Thomas-Archiv zu Straßburg (Varia ecclesiast. XI in fol). Er ßammt aus dem Nachlaßdes Prof. Reußner refp. deffen Schwiegervater, des bekannten Straßburger Bibliothekars und TheologenProf. A. Jung. Für die Gefchichte Straßburgs iß diefer Sammelband eine unfchäßbare Fundgrube, da vieleder darin excerpirten Quellen in den Stürmen der Revolution vernichtet wurden. Herr Dr. J. Bernaysmachte mich auf das Manufkript aufmerkfam, aus dem er mir eine lange gefuchte Nachricht überMentelinnachwies. Beim Durchblättern fand ich eine Menge Notizen über die verlorenen Helbelingzollbücher, überwelche man bisher gar nichts wußte, und darunter auch die von Schöpflin benußten Stellen.
Die Gutenberg betreffenden Poften im verlorenen Helbeling-Zollbuch von 1436/40find unzweifelhaft acht. Selbft Heffels hat nichts dagegen vorgebracht, obwohl die Stellendurch Schöpflin und Wendcer aufgefunden und bekannt wurden, die er bei jeder denk-baren Gelegenheit, und zwar ganz ungerecht, verdächtigt. Durch die neugefundenenExcerpte Wendcers, die korrekter find als Schöpflins Notizen, bekommen wir Klarheitüber einige Punkte, bei denen man früher nur auf Schlußfolgerungen angewiefen war.Meine früher ausgefprochenen Vermuthungen 65 haben fich hierdurch betätigt. NachSchöpflin mußte man glauben, Gutenberg fei im Regifter des Helbeling-Zollbuchs von1436 unter den „rechten Conßoflern“ d. h. der Straßburger Stadtariftokratie einge-tragen gewefen. Durch Wencker lernen wir aber, daß fein Name urfprünglich auf derLiße der „Nach-Conßofler,“ alfo der nicht Vollberechtigten ftand, dort aber ausge-ftrichen und in die Rubrik derer gefetjt wurde, „die mit niemand dienen.“ Es wird unsalfo hieraus deutlich, daß Gutenberg fich in den Jahren 1436—40 als Gejchlechterfohnwohl zu den Conßoflern gehalten haben wird, aber weder bei ihnen noch bei einerZunft diente.
An Wein hatte er eingelegt 1V 2 Fuder und 6 Ohm (bei Schöpflin wohl durch Verfehen1 Fuder und 4 Ohm), er befaß alfo ein anfehnliches Quantum (ca. 1924 Liter) in feinemKeller. In welchem Jahre er dies erwarb, 1436 oder fpäter, iß nicht ficher. Auch die Höhe