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verschriebene Rente von 10 Gulden begegnet uns wieder in der Straßburger Urkundevon 1442 (Nr.XIII); darin verpfändet nämlich Gutenberg diefelbe dem St. Thomas-Stiftin Straßburg, bei dem er ein Kapital von 80 Pfund Straßburger Pfennige aufgenommenhatte. Bei dem Kontrakt übergab Gutenberg den deutfchen Verfchreibungsbrief überdiefe Gülte von 10 Gulden (inftrumentum defuper teutonice confectum). 62
Ueber den in unferem Rechnungsbuch weiter vorkommenden Eintrag: „Item zuGudenberg XVI ß,“ welcher alle 14 Tage wiederkehrt, wage ich keine Entfcheidung.Heffner, der übrigens nur zwei diefer Poften bemerkte, bezog ihn auf Gutenberg felbß.Aber dies ift nicht ohne Weiteres ficher, da kein Empfänger der Rente (wie oben) ange-gebenwird. Ursprünglich glaubte ich, daß die Mutter Elfe zu Gutenberg die Empfängerinfei, die ja fchon 1430 eine ähnliche „penße“ erhielt (vgl. Nr. III), aber durch Frhrn.Schenk wiffen wir jetjt, daß diefelbe bereits 1433 verftorben war. Zu bemerken ift, daßdiefe kurzen Einträge immer direkt auf den Poften: „Item zum Vitjdum . . .“ folgen,der ebenfalls ohne nähere Namensnennung fteht. Jedenfalls wurden diefe Zahlungen inMainz an einen Einheimifchen geleißet, da kein Vertreter genannt wird. An eine Zahlungan das Haus „zu Gudenberg“ in Mainz ift kaum zu denken. Möglicherweife ftand dieGülte von 16 Schillingen dem Bruder Gutenbergs, Friele Gensfleifch zu Gudenberg zu,der unter diefer Bezeichnung auch in unferm Rechnungsbuch vorkommt. Volle Sicherheitin diefem Punkte wird man wohl Schwerlich erreichen.
In den Späteren Mainzer Stadtrechnungen von 1449, 1458 und 1460 kommt Gutenbergs Name auffälligerweife nie mehr vor; 1449 begegnet nur noch Elfe Hirtj, die verwitweteSchwägerin deffelben. 63
Nr. IX Einträge im verlorenen Strassburger Helbeling-Zollbuch von 1436 — 40.
Die im vernichteten StraßburgerHelbeling-Zollbuch 64 (d.h.Weinungeld-Regißer) früherüberlieferten Poften, welche Gutenberg betreffen, kannte man bisher nur aus SchöpflinsMittheilungen (vgl.unten). Jetjthabe ichdieQuelle entdeckt,ausweicher fie floffen. Eswarnicht das Zollbuch felbft, fondern handschriftliche Collectaneen des Straßburger ArchivarsJak. Wencker (J* 1743), die vor kurzem in das Thomas-Archiv in Straßburg gelangten(Varia ecclesiast. XI in fol.). Wenckers Excerpte Sind genauer und geben die Rubriken Sorg-fältiger, als Schöpflin, was für uns nicht ohne Werth ift. Die Wencker’fchen Auszüge der aufGutenberg bezüglichen Stellen aus dem Zollbuch von 1436—40 lauten auf Bl. 299“ Z.20ff:„Extract Helbeling Zoll-Buchs de Anno 1436 et sqq. biß 40 inclufive, angefangenuff Mendag neß noch dem Sübenden tag anno XXXVI [d. h. am 1. Januar 1436].Tit. Noch-Conftofeler.
Item Hans Gutenberg von Men 5 .“
[Hierzu bemerkt Wencker: „Iß cancelliert und vnder die folgende Rubric deren, diemitniemand dienen t, gefettet worden.“]
Unter diefer Rubrik, die nach andern Notizen Wendcers die Ueberfchrift trug: „Difehienoch geßhrieben dienent mit nieman,“ findet ßch dann der fchon durch Schöpflin be-kannte Poßen, nur in Kleinigkeiten und in der Orthographie abweichend:
„Item Gutembergj f[uder] V 2 f[uder] vj o[men] (d. h. eingelegt). Item es ißmit jme gerechent uff Durnftag vor S. Margreden tag a° 1439 Jor, bleib fchuldig