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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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K. SCHORBACH

Der erße Eintrag diefer Summe, der 23 mal wiederkehrt, findet {ich unter Dominica Quaßauf Bl. 20», Spalte I, Z. 13: 60

Item zu Gudenberg xvj ß [d. h. 16 Schillinge].

Nur einmal wird eine Doppelrate verabfolgt, nämlich 16 Tornofen. 61 Diefer Popen,unter Dominica Johannis Baptißae gebucht, lautet auf Bl. 24 a , Spalte I, Z. 29:

Item zu Gudenberg xvj tornos von || zweyn penfien.

Das Original befindet (Ich im Kgl. Kreisarchiv zu Würzburg, Einnahmen- und Ausgabenbuch der StadtMainz vom Jahre 1436/37. Es ein Codex mit Schweinslederdecke mit 63 Pergam.-Blättern in folio(37><27 cm) und einem Anhang von 50 Papierblättern in 4°. Diefe Stadtrechnung wurde laut Eintrag aufBl. 1«fub dominis computißis Heinrico Kommoff, Nicolas Reyfe et Heinrico Ifenecke anno dominimilleßmo quadringentefimo triceflmo fexto angelegt. Die Jahresrechnung beginnt mit dem Oßerfonntag(8. April) 1436 und fchließt mit der Woche nach Opern (6. April) 1437. Ueber die Eintheilung des Rech-nungsbuches vergl. die Angaben bei Hegel , Chroniken XVIII S. 104110.

L. Heffner hat 1858 in einem Auffaße:Zur Gefchichte der Erfinder [!] der Buchdruckerkunß (Archivdes hißor. Vereins von Unterfranken XIV S. 168ff) Auszüge aus den Mainzer Rechnungsbüchern gegeben,welche die Familie Gensfleifch betreffen. Die Excerpte aus der Stadtrechnung 1436/7, worin Einträge überGutenberg pehen, gab er auf S. 171, aber in ganz fehlerhafter und ungenauer Weife. Eine Hauptpelle überGutenberg entging ihm dabei. A. v. d. Linde, in feinemGutenberg hatte die Stellen überfehen; erwurde erp fpät (durch die Recenßon von Wyß, Quartalbl. des hip. Vereins für d. Gr. Helfen 1879 S. 10) aufdie Quelle aufmerkfam und druckte die von Heffner ausgezogenen Einträge, ohne diefelben nachzuprüfen,mit allen Mängeln wieder ab (Erfind, d. Buchdr. III S. 748). Audi die falfche Schlußfolgerung Heffners(S. 171) hat er unbefehen übernommen.

Ein Zweifel an der Aechtheit unferer Quelle ausgejchloffen. Heffels hat diefelbenicht unterfucht, als er im Würzburger Archiv Nachforfchungen anftellte. Sie war ihmunbekannt geblieben, obwohl er fie aus der Wyßfchen Recenßon über v. d. LindesGutenberg hätte kennen follen.

Die Einträge im Mainzer Stadtrechnungsbuch von 1436, welche ßch auf Gutenberg beziehen, (chließen ßch ausgezeichnet an andere urkundliche Zeugniffe an, die man frühernicht anzuknüpfen vermochte. Nicht ohne Bedeutung der oben abgedruckte, von mirentdeckte Poßen, worin eine von Mainz an Johann Gutenberg ausbezahlte rückftändige(verfejfene) Gülte gebucht. Wir haben damit jetjt den Anfchluß an die Straßburger Urkunde vom 14. März 1434 (Nr. VI). Gutenbergs Nachgiebigkeit gegen den Rath derStadt Straßburg blieb alfo nicht ohne Erfolg. Deffen Fürfprache wird er es zu verdankenhaben, daß feine Vaterßadt Mainz nunmehr ihren Verpflichtungen nachzukommenfuchte und die fchuldigen Renten ihm nicht mehr vorenthielt. Vielleicht verzeichnete dasverlorene Rechnungsbuch von 1435 ßhon eine Abßhlagszahlung. Jetjt haben wir aberden ßcheren Beweis, daß im Jahre 1436 am Sonntag nach Oßern Gutenberg 35 Gold-gulden anverfeffenen Gülten nachgezahlt wurden. Diefe Summe empfing für denAbwefenden fein Schwager Clas Vitjtum und ßellte eine Quittung darüber aus.

Der andere Poßen in der Mainzer Stadtrechnung von 1436, unter dem Sonntag Cantate(Bl. 21 b ) eingetragen, betrifft eineverfchriebene gülte von 10 Goldgulden, die Guten-berg von Richter Leheymer zugefallen war (vgl. dazu oben S. 102). Auch diefe Zahlung hatGutenbergs Schwager Clas Viztum in Empfang genommen und darüber quittirt. JohannLeheymer, der Stiefoheim Gutenbergs , war kurz zuvor geftorben, denn wir finden inunferem Rechnungsbuch auf Bl. 16a verfo unter der Rubrik:Diffe gulte abgeßorbenßnd Oßern als zweiten Eintrag:Item Johan Leheimer 104 gülden. Diefe Gutenberg