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in deffen Wohnung die Werkßätte mit der neuerfundenen Prefle ßch befand. In denGefchäftsbetrieb eingeweiht war auch Gutenbergs Diener Lorenz Beildeck, der ihm ver-muthlich alle grobe Arbeit abnahm und fein ganzes Vertrauen genoß. Von Handwerkern,welche für Gutenberg arbeiteten, werden genannt der Drechsler Safpach, von dem diePreffeverfertigt wurde, und der Goldfehmied Dünne, der im Jahre 1436 für 100 Gulden lieferte„das zu dem trucken gehöret.“
Neben der technifchen Erfindungsgabe ift auch das kaufmännifche Gejchick Gutenbergs nicht zu verkennen. Den klugen Gejchäftsmann zeigt die umfichtige Abfaffungder Genoflen-fchaftsverträge, Unternehmungsgeift und weiten Blick verräth fein Plan, die verfertigtenSpiegel bei Gelegenheit des großen Aachener Kirchenfeßes auf den Markt zu bringen.Darin läßt fich die oft behauptete gefchäftlicheUnerfahrenheitGutenbergs nicht erkennen.
Von dem Verhältniß Gutenbergs zu feinen Gefellßhafternwird foviel klar, daßer immerals die leitende Perfönlichkeit und der geiftige Urheber angefehen wird, deffen Ueber-legenheit die Andern willig anerkennen. Dies zeigt fchon die Bemeffung des Gewinn-anteils und dasZeugnißHeilmanns: „was fü hetten, das hetten fü von Gutenbergs wegen“(Zeuge 14). Er genoß auch das volle Vertrauen feiner Partner, welche von dem Erfolgedes Unternehmens überzeugt waren, wie die Ausfagen des Andreas Dritjehn deutlich er-kennen laffen (vgl. Zeugenausfage 1, 11, 16). Mit den Bedingungen, die Gutenberg ihnenbei der Gründung der Gefelljchaft (teilte, konnten fie wohl zufrieden fein, denn er warkeineswegs felbßfüchtig auf feinen Vortheil bedacht. Befonders muß es auffallen, daß erfür den Fall feines Todes feinen eigenen Erben nicht einmal das Befitjrecht an dem Ge-(chäftsgeheimniß wahrte. Wenn daher der totkranke Andreas Dritjehn fich beforgt zudem Zeugen Stöcker (Zeuge 7) äußert, nach feinem Ableben würden feine Brüder fichniemals mit Gutenberg einigen können, und wenn es auch nach dem Tode A. Dritjehnswirklich zum Prozeß mit deffen Erben kommt, fo iß daraus nicht notwendig auf einenunverträglichen Charakter Gutenbergs zu fchließen, denn daß er nur fein Recht verfocht,zeigte der Schiedsfpruch des Rates.
Der Verkehr mit feinen Gefellfchaftern fcheint in der Hauptfache ein rein geßhäftlichergewefen zu fein. Er beobachtete ihnen gegenüber Zurückhaltung, er war und blieb derGefchlechterfohn und hatte wohl hauptfächlich Verkehr mit Standesgenoffen, mit denConßoflern (vgl. die Urkunde von 1441, Nr.XIII). Unerklärlich iß Gutenbergs Benehmenbeim Tode Dritjehns, wo doch viel für ihn auf dem Spiele ftand. Er begiebt ßch nicht felbßin die Wohnung des Verftorbenen, obwohl er um dasGeheimniß der Prefle in Sorgen iß,fondern [chickt feinen Knecht mit Aufträgen dorthin; auch beßellt er den Bruder Dritjehnszu einer Befprechung zu ßch hinaus (vgl. Zeuge 2,4, 10). In feiner Behaufung zu St. Arbogaßpflegte Gutenberg feine Theilhaber zu empfangen und häufig zu bewirten (Zeuge 10,14),wofür Letztere ßch durch Gefchenke von Wein und Obft erkenntlich zeigten (Zeuge 11, 12,14). Etwas näher ftand ihm vielleicht der Vogt Hans Riffe von Lichtenau, ein ßädtifcherBeamter, dem er günßige Vertragsbedingungen zugeftanden hatte. Fridel von Seckingen 163fcheint nur in Geldfachen fein Helfer gewefen zu fein. Einmal übernahm derfelbe Bürg-fchaft für Gutenberg und erhielt dafür einen Schuldfchein, jedoch war er über die Gefell- fchaft und ihre Zwecke nicht unterrichtet (vgl. Zeuge 6,9,13 und den Rathsfpruch). Zueinem wirklichenVertrautenGutenbergs fcheint allmählich der Priefter Antonius Heilmann,Dekan zu Jung St. Peter, geworden zu fein. Er bewies Intereffe für das neue Unternehmen