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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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K. SCHORBACH

Erhalten hat fleh bis heute die alte Copie jener Urkunde in der Regißrande B des Thomas-Archivszu Straßburg (die Befchreibung diefes Manufkriptes flehe oben bei Nr. XII). Unfer Dokument beginnt aufBl. 302 b Z. 26 und fchließt BI. 303 Z. 26. Das im Codex vorangehende Regijler hat Bl. 2 b Z. 4 v. u. unterden Revendiciones in Argentina folgenden alten Hinweis auf unfere Urkunde: Item iiij libras dat JohannesGutenberg de Maguncia et Martin Brehter ut cccij prefentis libri. Der Schuldbrief ifl in dem Manufkriptnicht durch[trichen, weil nicht erledigt durch Rückkauf. Voran fleht eine nachträgliche Ueberfchrift des Stifts-rechners. Die hinter dem Text der Urkunde von ihm hinzugefügten Bemerkungen betätigen in der erjlenZeile das Vorhandenfein des Schuldbriefs von Mainz über 10 Gulden Rente, welche Gutenberg als Pfandgegeben hatte. In dem folgenden Paffus flehen Abrechnungen über die Verwendung der von Gutenberg zuzahlenden Zinfen. Sie find fchwer verfländlich und geben keinen Gewinn bringenden Auffchluß, zumal eineAngabe fehlt, wie lange das Geld in der vermerkten Weife verwendet wurde. Der Schreiber diefer nach-träglichen Vermerke ifl der Procurator Heinrich Günther (vgl. Tafel 12 oben).

Unfer Aktenflück wurde (wie Nr. XII) von Scherz aufgefunden und zuerfl bei Schöpflin, VindiciaeDoc. VI publicirt, danach bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. VII und in Ueberfeßung Erfind, d. Buchdr. IIIS. 78789. Vgl. ferner Schaab I S. 27 Nr. 4 u. S. 31, A. Bernard, De Porig, de limpr. I S. 149, Heffels,Gutenberg S. 60 Nr. 10 und Zeitfchr. f. Gefch. des Oberrheins N. F. VII, S. 589 Nr. VI.

Die Aechtheit der verlorenen Originalurkunde ifl durch Berichte von Augenzeugenvöllig gefichert. Die erhaltene alte Copie im Thomas-Archiv ifl ebenfalls unanfechtbar.Heffels hat nichts gegen letztere eingewendet, aber auch eine Nachprüfung unterlaffen,obwohl der erfte Herausgeber des Dokuments Schöpflin war.

In der Urkunde vom 17. Nov. 1442 fehen wir Johann Gutenberg als Schuldner desS. Thomas - Stiftes zu Straßburg . Er erfcheint an diefem Tage vor dem bifchöflichenRichter und nimmt von der Schaffnei (officium portae) zu S. Thomas ein Kapital von80 Pfund Straßb. Denare (heute ca. 4800 Mark) auf gegen eine jährliche Zahlung von4 Pfund, alfo gegen 5% Zinfen, die am S. Martins-Tag entrichtet werden mußten. Dabeiverpfändete er dem Kapitel eine Jahresrente von 10 Rhein . Gulden, die ihm aus der Erb-fchaft feines Stiefoheims Johann Leheymer, 204 des bekannten Mainzer Stadtrichters, zu-gefallen und von der Stadt Mainz auszuzahlen war. Die darüber ausgeftellte und mit demStadtfiegel verfehene Urkunde (inftrumentum defuper teutonice confectum) legte er vor.Die Verhandlung von Seiten des Stiftes führten (wie in Nr. XII) die Domherrn NicolausMerswin und Konrad Hüter. Als Garantie leiftender Mitfchuldner erfchien der Straßburger Bürger Martin Br echter. 205 Falls die Zinszahlungen nicht geleiflet würden, follten beideSchuldner dem Spruch der Excommunication verfallen. Beide bezeugen auf Verlangen,daß die 80 Pfund ihnen richtig zugezählt und Gutenberg zu feinem Gebrauch ein-gehändigt wurden (in ufus prefati Joh. Gutenberg totaliter convertiffe). Gutenberg mußnoch an Eidesflatt verfichern, daß feine mit Hypothek belegten Einkünfte ihm aus-fchließlich ohne irgendwelche Beladung zugehörten. Im Uebrigen behielt er fich undfeinen Erben das Rückkaufsrecht vor. Zur Beglaubigung des Vertrags wurden derUrkunde die Siegel des geglichen Richters und der beiden Schuldner angehängt.

Man hat aus dem obigen Aktenflück fchließen wollen, daß fich Gutenberg Ende 1442in finanzieller Nothlage befunden habe, weil er gezwungen gewefen fei, eine Jahresrentevon 10 Gulden zu verpfänden. Aber diefe Annahme ifl doch wohl voreilig. Gutenberg bedurfte wahrfcheinlich zur Ausführung feiner Arbeiten augenblicklich einer größerenGeldfumme. Dem Thomas-Kapitel galt er offenbar als ficher, zumal er ihm einenhöheren Betrag verpfändete, als feine Zinfen ausmachten. [Die 4 Pfund Jahreszinfenbetrugen nach heutigem Geldwerth ungefähr 240 Mark, die Jahresrente von 10 Gold-