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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG .

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gülden aber galt damals in Straßburg ca. 330 Mark; vgl. Hanauer, Guide monetaire.1894 S.8]. Auch in der Straßburger Gefellßhaft muß Gutenberg volles Vertrauen genoßenhaben, fonft hätte (ich nicht ein angefehener Bürger wie Martin Brechter dazu verbanden,Garantie für ihn zu übernehmen. Schon Charles Schmidt 206 fah hierinune nouvellepreuve de la confiance qualors on avait encore en Gutenberg.

Wir wißen außerdem, daß ungefähr um diefe Zeit Gutenbergs Habe zwißhen 400 bis 800Pfund eingeßhätjt wurde, weil er im ftädtifchenDienftedieHälfteder Koßen für ein Pferd auf-zubringen hatte (vgl.Nr. XV). Endlich beptjen wir urkundliche Nachrichten darüber, daß erlangeZeitfeine jährlichen Zinfenregelrechtan das Thomas-Stift entrichtete (vergi. Nr. XVII),fodaß alfo von wirklicher Nothlage nicht die Rede fein kann. Ueber die verpfändete Rentevon 10 Gulden, die er feit 1436 von feinem Stiefoheim Leheymer bezog, find wir (chonaus dem Mainzer Stadtrechnungsbuch diefes Jahres unterrichtet (vgl. oben Nr. VIII).

Gutenbergs condebitor Martin Brechter erwuchfen aus feinem Freundfchaftsdienft vieleJahre hindurch keinerlei Verpflichtungen; erft in weit fpäterer Zeit (feit 1461) kam er durchdie übernommene Bürgfchaft in Ungelegenheiten, wie wir in der Folge fehen werden(vgl. Nr. XXIII).

Die Frage, ob Gutenberg das erhaltene Darlehen, das zu alleiniger Benutzung ihmausbezahlt wurde, für eigne Zwecke verwendete oder zur Einlage für den gemeinfamenGefchäftsbetrieb nöthig hatte, läßt fich nicht ficher beantworten. Jedenfalls war das ausden Prozeßakten bekannte Anlagekapital für feine Zwecke unzureichend. GutenbergsExperimente verlangten aber wohl mehr Geld, als er vorausfah, und mißlungene Verfuchebrachten Verlegenheiten. Zudem ift es fraglich, ob Andr. Heilmann, der eine Gefchäfts-theilhaber, welcher als Beßtjer einer Papiermühle finanziell fchon in Anfpruch genommenwar, weiterhin viel Kapital zufchießen konnte.

Aus dem Umftande, daß weder er, noch der andere Compagnon Hans Riffe als BürgeGutenbergs erjcheint, laffen (ich keine Schlüße ziehen, daß die Gefellfchaft nicht mehrbeßand oder daß die Gefellfchafter zerfallen waren, oder daß etwa die beiden Theilhabernicht als zahlungsfähig betrachtet wurden.

Nr. XIV Einträge im verlorenen Strassburger Helbelingzollbuch von 1442ff.

Das Excerpt in den Wenckerfchen Collectaneen (vgl. oben Nr. IX) lautet fo:

Helbeling Zollbuch de anno 1442 fqq.

Tit. NochConftofeler.

Jtem Hans Guttenberg vohet die ordenung an felbe ij Perfchone 207 uff S.

Mathis dag anno 1443.

het geben j gülden an S. Gregorigen dag anno xliiij. [ 12. März 1444].

Das alte Helbelingzollbuch von 1442 folg. mit den andern Jahrgängen diefer Regißer zu Grunde ge-gangen. Näheres hierüber vergl. in meinen Notizen zu Nr. IX. Auch diefe beiden Einträge wurden vor 1740von Wencker im Straßb. Stadt-Archiv aufgefunden und find zuerß von Schöpflin, Vindiciae typogr. imAnhang alsDoc. VII mitgetheilt,aber nicht fo genau wie ßeWenckers Excerpt, feine Vorlage, copirt hatte. Vgl.ferner v. d. Linde, Gutenberg Urk. VIII und Erfind, d. Budidr. III S. 750 fowie Heffels, Gutenberg S. 61Nr. 11. Der Wenckerfche Auszug findet fich auf Bl. 299 a feiner Collectaneen (Straßburg . S. Thomas-Archiv,Varia ecclesiastica XI. Fol.).

Ueber die Aechtheit diefes urkundlichen Eintrages kann nicht der geringfte Zweifelbeßehen, wenn es auch unmöglich ift, das Original nachzuprüfen. Selbft Heßels hat ihn

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