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K. SCHORBACH
Unfer Aktenftück ift zweifellos acht. Heffels kannte es nicht, wird es aber bei etwaigerNachprüfung unanfechtbar finden.
Aus obigem Eintrag in der Lifte der Waffenfähigen lernen wir, dag Gutenberg imJahre 1444 zufammen mit feinem bisherigen Genoffen Andr. Heilmann bei der Gold-fchmiedezunft in Stragburg als „Zugefelle“ diente, d. h. nicht vollberechtigtes Mitgliedderfelben war. Er konnte deghalb nicht „für volle“ dienen, weil er ja nicht Bürgerrecht hatte.In Folge feiner gewerblichen Thätigkeit war er ohne Zweifel genöthigt, „Zudiener“ beieiner der Zünfte zu werden, denn diefe grebten feit langer Zeit danach, fich durch Heran-ziehen der unzünftigen Handwerker zu verftärken. Gutenbergs Kung, die Metalltechnik,führte ihn zu den Goldfehmieden und Malern, der fpäter fogenannten Zunft zur Stelt}.Ihr gehörten fchon die erften Typographen Stragburgs an, aber erft feit 1502 wurdendie Buchdrucker officiell derfelben zugetheilt.
Nun fahen wir bereits (vgl. Nr. XIV), dag Gutenberg in demfelben Jahre 1444 noch inder Lifte der Conftofler d. h. der Nach-Congofler geführt wurde. Er hat demnach zugleicher Zeit bei einer gewerblichen und nichtgewerblichen Innung gedient, aber beikeiner vollberechtigt. Dies kann (ich nur aus der Sonderftellung, die Gutenberg in Strag-burg als „Hinterfag“ einnahm, erklären. Bei Andr. Heilmann, Gutenbergs Genoffen,haben wir einen faft analogen Fall, der fich aber leichter vergeht. Er findet geh nämlichin dem nämlichen Verzeichnig (AA 195) einmal bei den Tüchern als Vollmitglied, weil erja Bürgerrecht hatte und Begier einer Papiermühle war; dagegen wird er einige Blätterweiter neben Gutenberg als Zugefelle der Goldghmiede aufgeführt. Wer will, kann ausdem Umgand, dagdie Namen Gutenbergsund Heilmanns auf der Lifte der Goldghmiedenebeneinander gehen, den Schlug ziehen, dag Beide auch damals noch ihr gemeinfamesUnternehmen verband. Doch ift immer zu bedenken, dag die Lifte fchon am 22. Januar 1444aufgegellt wurde und ihr vermuthlich eine ältere Zunftlige zu Grunde lag. Dag der 1443ablaufende Gefellfchaftsvertrag erneuert wurde, machen die nachfolgenden Erwägungen(vgl. Nr. XVII) wenig wahrfcheinlich.
Nach Ausweis un feres Aktengü dc.es befand geh alfo Gutenberg unter den Mann fchaften,welche die Stragburger Goldfchmiedezunft dem Magiftrat zur Bekämpfung der Armag-naken gellte. Ob er aber in Wirklichkeit Waffendienge leigete, wie v. d. Linde anzunehmenfcheint, ig unbekannt. Während mir nämlich in den vorhandenen Kriegsakten Notizenüber Andr. Heilmann, die Brüder Dritjehn, Martin Brechter und andere uns bekanntePerfonen begegneten, fand geh von Gutenberg nicht die geringfte Spur. In den vielenVertheidigungsbeftimmungen und Befatjungsvertheilungen, welche erhalten blieben, trifftman niemals feinen Namen.
Nr. XVII Einträge in den Rechnungsbüchern des S. Thomas-Stiftes zu Strassburg 1444/45—57/58. [Tafeln 12. 13].
Das Rechnungsbuch für 1444/45 ift das erfte unter den erhaltenen, das die Zinszahlungdurch Gutenberg bucht. Es führt den Titel (Bl. l a ): „Conputacio porte pro capitulo rema-nente de anno etc. || xliiij 0 inclugvevfquefeftum fancti Johannis baptige annoxlvexclugve ||per Heinricum Günther procuratorem porte ecclege fancti Thome. || (Vgl. Tafel 12oben).AufB1.2 a gehtals Ueberfchrift: Digift ein rechnunge der porten von füngihten anno xliiij 0