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K. SCHORBACH
d. Erf. d. Buchdr. III S. 804 f einen modernißrten Auszug gab. Vgl. dazu noch Schaab I S. 28 Nr. 5, v. d. Linde,Erfind, d. Buchdr. III, S. 902 f und Heffels, Gutenberg S. 62 Nr. 12.
Das erhaltene Aktenftück von 1503 ift unzweifelhaft ächt, und damit auch die Authen-ticität der alten Urkunde von 1448 gefiebert. Heffels hat weder Bedenken geäußert nochdas erhaltene Dokument verglichen und unterfucht.
Der Inhalt des Originals von 1448 war kurz folgender. Arnolt Gelthuß zum Echtzeier,ein Verwandter Gutenbergs, verkauft an Reinhard Brumfer und Henchin Rodenßeinund deren Erben 7 ] / 2 Goldgulden jährlicher Gülten für die Summe von 150 Goldgulden,d. h. er nahm ein Kapital von 150 Gulden auf gegen einen Jahreszins von 7y 2 Gulden.Als Unterpfand giebt er Erträge aus verfchiedenen Mainzer Häufern, z. B. auf das Hauszum roten Löwen am Dietmarkt, das Haus Ajchaffenburg im Kirfchgarten, das Haus unterKüfern beim Wiedenhoff, das Haus zum alten Rade am Heumarkt etc. Die Zinfen follenhalbjährlich an S. Bonifacius-Tag (5. Juni) und an S. Barbara-Tag (4. Dec.) entrichtetwerden. Das Rückkaufsrecht wurde ausdrücklich Vorbehalten. Das aufgenommene Dar-lehen war für Joh. Gutenberg beftimmt, welcher demAbfchluß des Uebereinkommensperfönlich beiwohnte und für fich und feine Erben bezeugte, daß die 150 Gulden „imezu finen handen worden vnd in finen nußen vnd frommen körnen find.“ Gutenberg ver-pflichtete fich außerdem, die jährlichen Zinfen von 7 1 / 2 Gulden zu zahlen und die vorbe-haltene AblöfungderganzenSummezu bewirken. Die Verhandlung fandvordengenanntenZeugen am St. Gallen-Tag (16. Okt.) ftatt, die Urkunde darüber aber wurde ausgeftelltferia quinta proxima poß diem beati Galli d. h. am Donnerßag den 17. Okt. 1448. Wielange Gutenberg die übernommenen Zinszahlungen regelrecht entrichtete, ift unbekannt.Aus der Vidimirungs-Urkunde von 1503 ergiebt fich nur die eine Thatfache, daß er zeit-lebens nicht im Stande war, die Ablöfung der Schuldfumme zu bewirken, wie es feineAbficht war. Die Einkünfte aus den Mainzern Häufern waren jedenfalls im Jahre 1503in fremden Händen.
Die Frage, zu welchem Zwecke Gutenberg die 150 Gulden, welche ihm Arnolt Gelthußverjehaffte, zu verwenden gedachte, ift für jeden Unbefangenen leicht zu beantworten.Einen ziemlich ficheren Rückfchluß erlaubt in diefer Hinficht die Folgezeit, ift doch fchon2 Jahre fpäter feine erfte Mainzer Druckerei in vollem Betrieb. Von einer NothGutenbergs, die oft behauptet wird, kann wohl kaum die Rede fein. Dagegen wirddie Herßellung des „gezüges,“ die volle Ausrüftung des Druckapparats, die ihn (icherum diefe Zeit eifrig bejehäftigte, mehr Geldmittel erfordert haben, als er vorausfah.Zur praktijehen Ausführung feiner Ideen reichten nun feine eigenen Mittel keinesfallsaus, deßhalb fuchte und fand er Hülfe bei feinem reichen Anverwandten. Daß dieferbereitwilligft ihm Geld verjehaffte, läßt vermuthen, daß fich derfelbe von der praktifchenAusführbarkeit jener Pläne überzeugt hatte, denn offenbar war Gutenberg um diefe Zeitmit feinen Verfuchen (chon fo weit vorgefchritten, daß ein Erfolg außer Zweifel ftand.
Zur Durchführung feines Unternehmens genügte freilich das kleine Darlehen feinesVerwandten bei weitem nicht; er bedurfte dazu reicherer Betriebs-Kapitalien. Diefezu erlangen, mußte fortan fein Hauptßreben fein. Kurze Zeit darauf fehen wir dennauch, daß er den reichen Mainzer Bürger Johann Fuß, zweifellos durch vorgelegte Proben,zu beßimmen vermochte, größere Geldmittel zur praktijehen Ausführung feiner Er-findung herzugeben (vgl. Nr. XX).