Druckschrift 
Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
 

36 I. DIE ENTWICKELUNG DER SPANISCHEN STAATL. ZAHLUNGSMITTEL.

einen großen Zirkulationsradius auch in den Provinzen zu ver-schaffen, führte jetzt zur Gründung der Nationalbank 1).

Das Dekret, welches die Errichtung der Bank verfügteund ihre Statuten festsetzte2), wies ihr folgenden Geschäfts-kreis zu:

erotic Ihre erste Aufgabe sollte neben dem regulären Depositen-geschäft der Diskont von Wechseln Privater und von Staats-schatzanweisungen zu einem 4% igen Zinssatz sein. Danebenwurde ihr als Hauptpflicht die Einlösung von Vales in Metall-geld auferlegt. Dann wurde sie mit der staatlichen Kassen-führung für Heer- und Marinesachen und mit der Kapital-beschaffung für öffentliche Arbeiten betraut. Viertens wurdesie verpflichtet, alle Wechselschulden an das Ausland gegeneine Gebühr von 1% zu regulieren. Wie schon bemerkt,konzedierte man auch der Bank das Privileg des Silbergeld-exportes, um diesen innerhalb gewisser Grenzen zu halten.Alle andern Kauf-, Verkauf-, namentlich aber Spekulations-geschäfte waren ihr verboten.

In den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit flossen derBank reichlich Mittel zu, denn das Depositengeschäft nahmeinen ungeahnten Aufschwung; viele bisher thesaurierten Ka-pitalien strömten in die Kassen der Bank. Auch dem Staatewar es möglich, nach Beendigung des Krieges mit Englandbeträchtliche Einlagen in die Bank zu machen. Der Handeldehnte sich nämlich, nachdem man den bisher auf Cadiz ³)beschränkten Verkehr mit den amerikanischen Kolonien fürsämtliche Hafenstädte freigegeben hatte, gewaltig aus, und

1) Der Gedanke der Errichtung einer Nationalbank, welche denKurs der Vales aufrecht erhalten sollte, ging von dem Conde de Caburrusaus, demselben Finanzmann, welcher die Schöpfung der Vales angeregthatte. Eusebio Maria del Valle, Curso de la politica economia, Madrid1842. S. 274.

2) Novísima Recop. Buch IX, Titel 3, Gesetz 6.

3) Der Handelsverkehr mit den überseeischen Kolonien war zunächstauf Sevilla, später auf Cadiz beschränkt worden . 1785 wurde durch die, Ordenanza del libro comercio" sämtlichen Hafenplätzen Spaniens derHandel mit den Kolonien freigegeben.

"