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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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48 I. DIE ENTWICKELUNG DER SPANISCHEN STAATL. ZAHLUNGSMITTEL.

das durch sein Verhältnis zum baren Gelde bei epizentrischenZahlungen beschränkt war( Geld proportional beschränkter staat-licher Akzeptation).

Diese proportionalen Annahmebeschränkungen notalen Geldesan Staatskassen wiederholten sich im Laufe des 19. Jahrhundertsmehrfach in Spanien , wenn man eine Anhäufung davon in denstaatlichen Kassen vermeiden wollte. ¹)

Die nicht- konsolidierten Scheine wurden ebenfalls zu einemFünftel jeder Zahlung vom Staate akzeptiert. Doch wurden sienicht zum Paristande angenommen, sondern zunächst mit 5%über dem Kurswerte. Als Kurswert wurde vom Finanzministerder Börsendurchschnittskurs der ersten 15 Tage des vergangenenMonats als für den nächsten Monat geltend festgesetzt.

Da jedoch die Methode der monatlichen KursfestsetzungenUnsicherheiten und Ungewißheiten über den voraussichtlichenStand der Staatseinkünfte mit sich brachte, wurde bald derschwankende Anschluß des nicht- konsolidierten Papiergeldesan das valutarische Geld in einen festen verwandelt. Vom 1.November 1818 an nahm der Staat diese Scheine zum Kursevon 60% Perte an.

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Im Privatverkehr waren fortan Vales fakultatives Geld, undauch für die Zensualkontrakte, für die, wie wir gesehen haben, seit1799 Papiergeld obligatorisch war, wurde im Jahre 1818 volleFreiheit garantiert. Waren in ihnen Klauseln auf Zahlung be-stimmter Geldarten festgelegt, so sollte nunmehr die Schulden-tilgung, wie vereinbart war, geschehen.

Die im Jahre 1818 nicht umgetauschten Vales, die man

1) cf. die Beschränkungen in der Annahme von Kupfergeld nach demJahre 1852 wie in der Annahme von Calderilla- Noten( Kupfergeldnoten).Eine ähnliche Beschränkung, die sich allerdings noch auf dieArt der an den Staat zu leistenden Zahlung erstreckte, hatten die imJahre 1836 emittierten 120 Millionen Realen vn Schatzscheine. Sie wurdenbei 8 namentlich aufgeführten Steuern( Konsumsteuern, Zöllen, Zehnten etc.)in Zahlung genommen gleich Metallgeld; doch mußte die eine Hälfte derZahlung in Metallgeld entrichtet werden, die andere Hälfte konnte inSchatzscheinen( billetes de Tesoro) gezahlt werden.