der neue Cruzado zu 480 Reïs mit 10 Realen vn
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Der spanische Staat wollte also bereits bestehende Gewichts-verluste fremder Münzen nicht tragen und behandelte kleine portu-giesische Goldmünzen wie Silbermünzen zur Zeit der Aufnahmein sein Münzsystem als morphisch- pensatorische Zahlungsmittel.Auch die portugiesischen Kupfermünzen erhielten gesetz-lichen Kurs in Spanien nach folgendem Satze: 2 Veintenes= 8 Cuartos, 10 Reïs= 2 Cuartos, 5 Reïs= 1 Cuarto. Über diekritische Höhe ihrer Annahme wurde gesetzlich nichts fest-gelegt; man behandelte sie bis zum Jahre 1852 wie die eigenenKupfermünzen, indem man sie unter Nichtbeachtung des Ge-setzes von 1772 an Staatskassen wie im Privatverkehr unbe-schränkt annahm.
Die Aufnahme portugiesischer Münzen in das spanischeGeldsystem wurde durch die enge politische Verbindung Spaniensund Portugals endgültig veranlaßt, denn die militärischen Macht-haber des mit Spanien zum Kampf gegen den spanischen Kron- prätendenten Don Carlos vereinigten Portugal hatten auf einegesetzliche Annahme portugiesischen Geldes gedrungen , um denTruppen Portugals einen sichern Absatz des Geldes zu ge-währleisten.
Aus dem gleichen Anlaß wurden in Spanien die Gold- und Silbermünzen Englands, welches durch Truppen Spanienim Kampfe gegen die Carlisten ¹) unterstützte, tarifiert und ihre
1) Am 29. 3. 1830 war in Spanien die herrschende Thronfolgeordnung,das durch Philipp V. im Jahre 1713 eingeführte salische Gesetz, welches dasweibliche Geschlecht von der Erbfolge ausschloß, von Ferdinand VII. auf-gehoben worden. Nach Ferdinands Tode im Jahre 1833 trat Maria Christina,Ferdinands Gemahlin, im Namen ihrer unmündigen Tochter Isabella dieRegentschaft an. Gegen die Regierung erhob sich Ferdinands Bruder DonCarlos als Kronprätendent, was zum Bürgerkriege, dem ersten Carlistenkriege