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II.
DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
1/2 Real 1)
1/10-
1/ 5-
وو
وو
وو
( Decima des Real)
( Doppel- Decima des Real)
1/ 20-( halbe Decima des Real).
Die zur Zeit bestehenden Kupfermünzen sollen zu folgendem
Satze genommen werden:
1 Real für 81/2 Cuartos oder 34 Maravedis
1/2 Peseta
وو
وو
1
وو
وو
1 Escudo ,,
1 Duro
وو
17
34
دو
85
"
170
دو
Hiermit wurde zwar der rekurrente Anschluß an das neueSilbergeld gegeben, eine Übereinstimmung des alten Kupfergeldes,von dem 34 Mrs. auf den Real kamen, und des neuen dezimalenKupfergeldes war aber nicht vorhanden. Erst durch Dekret vom30. 12. 1855 wurde festgesetzt, daß 3 Centimos vom Real=1 Maravedi, 50 Centimos= 17 Maravedis zu berechnen seien.Durch die Einführung des Dezimalsystems suchte mandie spanische Münzverfassung der französischen zu nähern wieBerechnungen bei Inlandszahlungen und bei Wechselkursen zuerleichtern. Spanien gehe , so äußerte sich die Regierung, damiteinen Schritt weiter zur erwünschten Einheit des Gewichtes,der Maße und des Geldes unter allen zivilisierten Völkern derWelt. Schon damals tauchte in Spanien der Gedanke an Ein-heitsmünzen der Staaten auf, da man sich unter Geld nurGewichtsmengen Metalles vorstellte.
Artikel 9 des Gesetzes gab für die Berechnung der Staats-kassen und für die öffentlichen Dokumente folgendes Schemaals obligatorisch an.
Doblon de Isabel
1 gilt
Escudos
Realen
Decimas
10
100
1000
1 gilt
10
100
1 gilt
10
1) Durch Dekret vom 19. August 1853 wurden die Prägungen derStücke à 12- Real und 1/ 5- Real( Doppel- Decima) sistiert; dafür wurdenStücke à 4- Real( Cuartillo) eingeführt.