§ 5. DAS MÜNZGESETZ VOM 15. APRIL 1848.
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Doch diese Relation, im Augenblick exakt, mußte auf-hören es zu sein, wenn der Marktpreis sich änderte. Stieg derLondoner Silberpreis, so entzog man natürlich Silbermünzender Zirkulation, dechartalisierte sie und exportierte Barrensilber.Bei einem Sinken der Silberpreise bezog man Barrensilber ausLondon , um es bei den Münzstätten zu festen Preisen abzu-setzen, und verschaffte sich Silbermünzen. Eine der beidenGeldarten mußte bei freier Ausprägbarkeit beider Metalle stetsüberwiegen, und das platisch( als Ware) schlechter verwendbareGeld sich infolgedessen im Lande halten. Daß die Barverfassungsowohl von Gold- wie von Silbergeld alle guten Vorsätze desStaates, Silbergeld valutarisch zu behandeln, zunichte machen.und das Münzsystem ins Wanken bringen könne, sah man damalsnicht ein.
Der Münzfuß des Real wurde im Anschluß an das bis-herige valutarische Geld, an den Silber- Napoleon, gewählt.
Es sei eine ausgemachte Tatsache, sagte das Gesetzes-exposé, daß 450 Granos fein Silber, die der Napoleon enthalte,19 Realen in Spanien wert seien. Folglich müsse man dem Real450/1923 13/19 Granos Feinsilber geben.
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Eine Veranlassung, die Werteinheit nach der hylischenNorm für Silbergeld herzustellen und zum baren Gelde zuerheben, lag nun zwar nicht vor, es entsprach jedoch denmetallistischen Anschauungen der damaligen Zeit.
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Verständlich war, daß man jetzt endlich die Norm fürspanisches Silbergeld mit der des französischen Geldes in Über-einstimmung brachte und daß der tarifmäßig aufgestellte Kursdes Silber- Napoleon, 5 Frcs. 19 Realen, maßgebend für denspezifischen Plattenwert des spanischen Silbergeldes wurde. Denn in der bisherigen Geldverfassung seit dem Jahre 1823war der valutarische Silber- Napoleon der feste Punkt, nach demalle Werte gemessen wurden. Man vermied bei einem Über-gang zum Duro als valutarischem Gelde einen Ruck im Wechsel-kurse zwischen Frankreich und Spanien und ging schwebend von der bisherigen Währung zur neuen über.
Die in diesem Gesetze zum ersten Male in Spanien sich