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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.

zeigende metallistische Definition der Werteinheit, 1 Real=1/175 Mark Silbers, hat in spanischen Schriften wiederholt denIrrtum hervorgerufen, daß hiermit gesetzlich( legalmente) Silber-währung eingeführt sei.

Der stoffliche, durch Gesetz festgelegte, Gehalt der Wert-einheit sagt aber nichts, auch gar nichts, über das Währungs-geld aus. Wir können heute in den meisten Staaten beobachten,daß die Werteinheit nicht in Währungsgeld ausgeprägt ist.

Tatsächlich lagen die Verhältnisse wie in Frankreich; esbestand solange Silberwährung in Spanien, als der Staat seineZahlungen in Silbergeld leistete, andererseits hatte man nochbei Bestand dieses Währungsgesetzes in spätern Jahren Gold-währung, weil die Staatskassen in Goldgeld zahlten.

Die Absicht des Gesetzgebers war allerdings damals,Silbergeld valutarisch zu behandeln. Ob es dem Staat jedochgelingen konnte, bei gleichzeitiger Barverfassung von Gold- undSilbergeld die einmal erwählte Währung durchzusetzen, war eineandere Frage.

Eine Scheidung zwischen nationalen und provinziellenMünzen gab es im neuen Gesetze nicht mehr; sämtliche spanischenMünzen des neuen Systems hatten nunmehr in den seit 1825 sehrzusammengeschrumpften überseeischen Besitzungen Geltung.

Die bisher bestehenden Goldstücke à 320, 160, 80, 40 und20 Realen wurden durch das einzige Goldstück à 100 Realenersetzt. Hierin zeigte sich wohl bereits die Absicht des Gesetz-gebers, Goldgeld im Zahlungsverkehr zurücktreten zu lassenund als metallische Basis für das Geldsystem Silber zu erwählen.Waren doch die großen Goldstücke im kleinen und mittlerenVerkehr schlecht verwendbar.

Die neuen Goldstücke wurden im spezifischen Gehaltetwas erhöht, so daß die alten Onzen und deren Teilstücke, dieauch durch Abnützung beträchtlich im Gewicht verloren hatten,aufhörten, bares Geld zu sein. Das neue Goldgeld war bar, daes grundsätzlich unbeschränkt aus Goldmetall herstellbar warund sein Gehalt der hylischen Norm entsprach; ferner bliebGoldgeld obligatorisch.