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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 5. DAS MÜNZGESETZ VOM 15. APRIL 1848.

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Von den bisherigen nationalen Silbermünzen, welche baresGeld waren, wurden nur die Pesos und 12- Pesos oder Escudosbeibehalten; sie wurden aber im Gehalte um 314% herabge-setzt, während ihre Geltung 20 Realen resp. 10 Realen blieb.

Die früheren notalen kleinen Silbermünzen zu 4, 2 und1 Realen( bisher provinzielles Geld) wurden jetzt in der Geltungproportional den großen Silbermünzen ausgebracht, wurden.ferner frei ausprägbar, so daß auch alle neuen Silberstückenunmehr Bargeld waren.

Alle Silbermünzen mußten ebenso wie Goldstücke inunbeschränkter Höhe in Zahlung genommen werden, warenschlechthin obligatorisch, so daß Gold- und Silbergeld die Eigen-schaft von Kurantgeld hatte.

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Im Gegensatz zu allen andern Münzen stellten die Kupfer-stücke das einzige notale Geld dar. Der Staat allein stellte siegesetzmäßig her, kaufte das erforderliche Metall nach demMarktpreise und prägte nach seinem Belieben, ohne daßeine Kontingentierung oder Sperrung festgelegt wurde, dieseGeldstücke. De jure bestand zwar seit 1772 die kritische Höhefür ihre Annahme von 300 Realen, de facto kehrten sich aberweder die Staatskassen noch Privatleute an die alten gesetz-lichen Bestimmungen.

Alle Gold-, Silber- und Kupfermünzen waren definitivesGeld; eine Einlösung einer Geldart in eine andere fand nichtstatt; dem Empfänger von Metallgeld stand dem staatlichenEmittenten gegenüber kein weiteres Forderungsrecht zu.

Angaben über Einrufung oder Verrufung des alten Geldesenthielt das Gesetz nicht. Im Artikel 11 hieß es nur höchstunbestimmt, man solle an die Umschmelzung des alten Geldesgehen, wofern die mittleren Kosten 10% nicht überstiegen.Wie sich aber später ergab, zahlte der spanische Staat stetsauch mit den Münzen der alten Systeme und behandelte nichtnur neues Geld valutarisch.

So erging im April 1849 eine königliche Verfügung fol-genden Inhalts: Ungeachtet der Verordnungen, daß den In-dividuen, welche Noten der Bank gegen Metall wechseln, der