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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
Betrag in Silbergeld ausgehändigt werde ohne Rücksicht aufdie Arten des Silbergeldes und ohne daß man einen Vorzugirgend einer Art Silbergeld gewähre, hätten sich einige Militär-und Staatsbeamte geweigert, Säulengeld von gesetzlichem Kurseanzunehmen, weil das Gepräge nicht intakt wäre. Deshalb solltendie verschiedenen Ministerien zu geeigneten Maßregeln schreiten,daß in Zukunft weder Militär- noch Staatskassen noch auchBeamte den geringsten Widerstand der Bank gegen kurshabendesGeld leisteten". 1) Bis zum Jahre 1881 zahlten die spanischenStaatskassen in dieser Weise. Abgenützte Münzen der altenMünzsysteme wurden nicht eingezogen und stets wieder aus-gegeben, so daß wohl der hyloleptische Zweig des Geldwesens aus-gebildet war, Hylophantismus aber nicht bestand. Verrufungender alten Münzen fanden erst in neuester Zeit statt, dochkommen wir darauf bei der Schilderung der Währungsverhält-nisse nach dem Jahre 1868 zurück.
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Die ganze Münzgesetzgebung war durchaus durch diefranzösischen Münzgesetze der Jahre 1795 und 1803 beeinflußtworden. Frankreich hatte als erster Staat im Jahre 1795 seineWerteinheit gesetzlich als Menge Metalles definiert, hatte sämt-liche Gold- und Silbermünzen bar dargestellt und zuerst dasDezimalsystem im Münzwesen eingeführt. Die Annäherung andas französische Münzwesen sah man im metallistischen Geisteder damaligen Zeit als Kulturfortschritt von großer Bedeutung an.
Im Anschluß an Frankreichs Währung wollte denn auchSpanien Silbergeld als Währungsgeld beibehalten. Der National-stolz der Spanier bäumte sich aber gegen eine ausschließlicheBenutzung der französischen Silberplatten auf, durch derenGebrauch dem spanischen Staate große Verluste entstandenwaren. Denn einmal war das Silber der spanischen Minen wegen des bisherigen höheren Silberpreises in Frankreich in die französischen Münzstätten gewandert, der Schlagschatz wardem französischen Staate zugute gekommen, und zweitens hatteder spanische Staat die Abnützungskosten des französischen