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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.
drängte der Staat bei seinen Zahlungen nur Banknoten auf,und die Bank wurde von der Einlösung entbunden. Im Privat-verkehr wurden natürlich die Noten dadurch auch obligatorisch,da der Staat zur Annahme keiner andern Zahlungsmittel zwingen.konnte, als mit denen er selbst seine Zahlungen endgültig leistete.Es trat nun infolge der gesetzlichen Beschränkungen derNoten auf Madrid der wohl erklärliche Fall ein, daß in Madrid die Wechselkurse auf die Provinzplätze Spaniens ganz unge-heuer emporschnellten. Wichen die Wechselkurse des Inlandes ¹)gewöhnlich nur um den Betrag der Geldtransportkosten vomParistande ab( um etwa 1/ 2-2%), so stiegen sie Anfang Maides Jahres 1848 in Madrid auf durchschnittlich 5% über Pariund erreichten am 21. Juni 1848 folgenden höchsten Stand: 2)Wechsel auf Alicante 10 % Agio.
Barcelona 13%
وو
" 1
Bilbao
22
12
وو
وو
وو
وو
وو
وو
وو
Cadiz
12%
دو
Coruña 10%
22
وو
دو
Malaga 12%
"
Santander 11%
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دو
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Santiago 8%
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Sevilla 11%
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Valencia 12%
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Zaragoza 10%
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500
Die intervalutarischen Kurse gegen Paris und Londongingen gleichfalls sehr zu Ungunsten des Madrider Platzes zurück.
1) Die Wechselkurse auf inländische Plätze waren in Spanien längereZeit als in andern Ländern von großer Bedeutung, da mangels eines ein-heitlichen Papiergeldes der Wechsel das interlokale Zahlungsmittel bildete.Auf dem offiziellen Kurszettel der Junta Sintical in Madrid waren noch1871 die Kurse auf 47 spanische Plätze fast ständig notiert. Erst nachSchaffung einer einheitlichen Banknote und nach Gründung großer Kredit-institute in den 80er Jahren verloren die Notizen auf Inlandsplätze anBedeutung.
2) Gazeta de Madrid vom 21. Juni 1848.