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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 6. VORÜBERGEHENDE VALUTARISCHE HERRSCHAFT DER BANKNOTE . 95

Nach dem kurz zuvor geschaffenen Münzpari mit fran-zösischem Gelde entsprachen

19 Realen genau 5 Franken

oder 1 Peso(= 20 Realen)

-

= 5,26 Franken.

Der Kurs für Dreimonatswechsel auf Paris senkte sichnun von 5,24 Franken für den Peso zu Anfang des Jahres 1848bis auf 4,30 Franken am 3. Mai 1848

"

4,40

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am 15. Juni 1848.

Der Kurs für Dreimonatswechsel auf London wies einen ähnlichen Rückgang in derselben Zeit auf und wich von 491/2Pence für den Peso zu Beginn des Jahres

bis auf 41 Pence am 3. Mai 1848

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42

"

وو

am 15. Juni 1848.

Als Paristand gegen England betrachtete man einen Kursvon 51 Pence

-

1 Peso.

Der spanische Staat, welcher die Ferdinandsbank zur Ein-stellung der Barzahlungen gezwungen hatte, erklärte nun seineVerantwortlichkeit für die gesamte Notenemission der Bankund erkannte die Banknoten als kompensatorisch verwendbareMittel für Zahlungen an den Staat im ganzen Reiche an. DieRegierung verfügte durch Dekret vom 1. Mai 1848, es solltendie Banknoten wie effektives Geld bei Zahlungen von Zöllenan sämtlichen Zollämtern des Reiches in Zahlung genommenwerden, da man den natürlichen Zustand der Wechselkursemit allen möglichen Mitteln wiederherstellen müsse.

Für die Nivellierung der inländischen Wechselkurse inMadrid war aber eine andere Maßregel von größerer Bedeutung.Der Staat trieb, um eine möglichst schnelle Einlösbarkeit derBanknoten wiederherzustellen, einen rückzahlbaren Zwangsvor-schuß bei den begütertsten Steuerpflichtigen ¹) des ganzen Reiches

1) Der Zwangsvorschuß wurde erhoben von den Zensiten, welchemehr als

1000 Realen Steuern zahlten in Orten über 4600 Einwohnern,

وو

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22

33

دو

unter 4600

29

500Er wurde in den Provinzialhauptstädten für Rechnung des Staateszu Gunsten der Bank an Bankkommissare gezahlt.