28,-
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26,-
12,2
Sa. 100,
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Mill. Realen.
diskontierte Obligationen von Käufernvon Nationalgütern.
Anweisungen auf die Einkünfte von
Habana.
verschiedene Staatsobligationen.
Die Summe der Banknoten sollte in Zukunft ohne vor-herige gesetzliche Ermächtigung von der Bank nicht über 100Millionen Realen ausgedehnt werden.
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Den 100 Millionen Realen übersteigenden Betrag derNotenemission und dieser belief sich nach dem aufgestelltenStatus der Bank vom 14. Juli 1848 auf 80 Millionen Realenverpflichtete sich der Staat bei Eingang für Zölle und Steuernzu tilgen oder nach Einlösung durch die Bank. Ebenso ver-pflichtete sich der Staat, die Drittelsdeckung in Metall unddie Zweidrittelsdeckung in sichern Werten solange selbst auf-recht zu erhalten, bis die Notenzirkulation auf die gesetzlicheHöhe von 100 Millionen Realen reduziert sei.
Artikel 6 des Dekretes vom 8. September 1848 räumteferner den Noten der Ferdinandsbank die staatliche Akzeptationan allen öffentlichen Kassen der Halbinsel ein.
Die Bank nahm darauf am 11. September 1848 die Bar-zahlungen wieder auf, während ihr der Staat wöchentlich denBetrag für eingelöste Noten zurückerstattete, bis die vorge-schriebene Notengrenze von 100 Millionen Realen am 13. Januar1849 erreicht war. Nach den einzelnen Wochenberichten derBank) über die Einlösung und Tilgung der Banknoten löstedie Bank vom 11. September 1848 bis zum 13. Januar 184943 Millionen Realen in Bargeld nach dem Nennwert ein, währendder übrige Teil des 100 Millionen Realen übersteigenden Um-laufs an Staatskassen eingezogen und außer Kurs gesetzt war.
Nachdem die Notenzirkulation auf 100 Millionen Realenreduziert worden war, wurden die Banknoten aus ihrer Ver-
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