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II. DIE WÄHRUNGSÄNDERUNGEN DER JAHRE 1848-1868.bindung mit dem Staate gelöst; der Staat erklärte sie jetztwieder für Zahlungsverpflichtungen der Bank. Der Annahme-zwang der Noten der Ferdinandsbank im Privatverkehr wurdeam 1. Februar 1849 aufgehoben und gleichzeitig verfügt, daßdie noch in den Provinzen zirkulierenden, mit Indossamentenversehenen Banknoten nach dem 1. Februar 1849 nicht mehrangenommen und gegen nicht- indossierte Noten umgetauschtwerden sollten, da die Zeit gekommen sei, daß diese Papiereihren einzigen und ursprünglichen Charakter als Inhaberbilletewiedererlangten. Die Banknoten der Ferdinandsbank wurden.somit im Privatverkehr fakultative, für den epizentrischen Ver-kehr obligatorische Zahlungsmittel.
Nach Aufnahme der Barzahlungen durch die Ferdinands-bank war begriffsmäßig ein inneres Agio der Gold- und Silber-münzen, die sich damals zufällig im Gleichgewicht mit derHöhe der Marktpreise von Gold und Silber befanden, nichtmehr möglich.
Die intervalutarischen Kurse gegen Frankreich wichengleichfalls nicht mehr erheblich vom Paristande ab, da nuneine automatische Regulierung derselben möglich war. Sonotierte man auf der Madrider Börse den 8- Tage- Kurs¹) auf Paris:am 31. Dezember 1848: 1 Peso= 5,9 Franken,
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= 5,16
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am 1. Februar 1849 1so daß gegenüber den Tagen des Zwangskurses und der valu-tarischen Herrschaft der Banknote nicht mehr nennenswerteAbweichungen vom Münzpari bestanden.
Der Londoner Kurs in Madrid hatte ebenso seine frühere,nicht bedeutend vom Paristande abweichende Höhe erreicht.
In valutarische Stellung rückte im Herbst 1848 wiederder französische Silber- Napoleon, da neue spanische Silbermünzennoch nicht in dem Umfange vorhanden waren, daß der Staatund die Bank sie unbeschränkt zur Verfügung stellen konnten.Auch verließ das neu geschaffene spanische Silbergeld wegenseiner r Vollwichtigkeit schnell das Land. Wie sich aus einer
1) Statt des langen Pariser Wechselkurses notierte man seit dem15. Juli 1848 in Madrid den kurzen Pariser Kurs.