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angenommen, wenn auch der Betrag der Zahlung die für dieZwangsannahme bezeichnete Grenze überschreitet".
Gesetzlich kontingentiert oder gesperrt wurden die Scheide-münzen auch jetzt nicht. Darin lag aber wohl eine Gefahr füreine fiskalische Ausnützung des Prägemonopols seitens des stetsin finanziellen Nöten schwebenden Staates.
So sehr sich damals die Einführung notaler Silberscheide-münzen als notwendig herausstellte und zu begrüßen war, sounbedingt war wohl auch die Annahmebeschränkung des notalenGeldes an Staatskassen zu verwerfen.
Man hatte eben keine im voraus berechnende Währungs-politik, sondern wollte stets die Zwangslage entscheiden lassen.So erklärte die Regierung, man brauche von den neuen Silber-scheidemünzen keinen Einfluß auf die Preise zu befürchten,wenn ihre Annahme unter Privaten beschränkt sei. Für denMoment aber, wo sie übermäßig zirkulierten und sich die fernliegende Möglichkeit der Entwertung zeigen sollte, biete ihnendie 10% Akzeptation der öffentlichen Kassen eine Zuflucht.Wie ungünstige Wirkungen diese prozentuelle Annahme staat-lichen Geldes an öffentlichen Kassen aber haben konnte, hattendem Publikum die beim Papier- und Kupfergelde gemachtenErfahrungen gezeigt.
Eine weitere Inkonsequenz der damaligen lytrischen Ver-waltung lag aber darin, daß sie endgültig das Dezimalsystemim Münzwesen zur Anwendung zu bringen gedachte, die ihmwiderstrebenden alten Cuartos und Maravedis jedoch nicht ver-rief. Der nach Gesetz in 100 Centimos geteilte Escudo war imJahre 1848 auf 85 Cuartos oder 340 Maravedis festgelegt, sodaß 1 Centimo vom Escudo 85/100 Cuartos oder 34/10 Mara-vedis bildete.
Da also eine Äquivalenz der kleinsten Stücke nicht be-stand, wurde 1865 durch königliche Verordnung der Escudofür den staatlichen Verkehr und öffentliche Dokumente in 1000Milesimas geteilt. Aber auch diese Berechnung war für denZahlungsverkehr sehr hinderlich, denn die kleinste real darstell-bare Münze des neuen Systems betrug 5 Milesimas vom Escudo,