§ 10. NACHAHM. D. MÜNZGESETZL. BESTIMMUNGEN D. LAT. UNION. 147Vorteilen mache, welche die Gleichheit des Münzsystems allerLänder der Welt im Gefolge haben solle.
Gegen den Anschluß Spaniens an die Münzunion sprachennach seiner Meinung folgende Gründe. Es war vorauszusehen,daß beim Synchartismus mit den Unionsländern Spanien leichtin die Geld- und Handelskrisen Frankreichs , der Vormacht imBunde, verstrickt werden und solidarisch mit den andern Kon-ventionsländern darunter leiden könnte. Wenn man in Frankreich durch Überführung synchartalen Geldes aus Spanien nichts mehrdurch Schlagschatz verlor, konnten die Franzosen viel leichterauf spanisches Geld zurückgreifen. Hatte doch in ähnlicherWeise Frankreich der Schweiz in den Jahren 1856-1859 ihrSilbergeld entzogen, so daß die Schweiz im Jahre 1860 unter-wertige Silbermünzen einführte, um ein Abströmen des Silbersnach Frankreich zu verhindern. Ebenso war Belgien seinesSilbers von Frankreich beraubt und mit französischem Goldgeldeüberschwemmt worden.
Außerdem hätten die Umprägungen der vielen altenspanischen Münzen einen Zeitraum von 15 Jahren beansprucht,und für diese abgeschliffenen Münzen kam eine Akzeptationseitens der Konventionsländer nicht in Betracht.
Vazquez Queipos Einwände gegen den Beitritt zur Münz-union wurden in Spanien aber wenig beachtet, da die metal-listischen Anschauungen über die Vorzüge materieller Gleichheitvon Münzen in Spanien durchweg verbreitet waren. Die spanischeRegierung war, da auch Österreich Anschluß an die Münzunionsuchte und Acht- und Vierguldenstücke aus Gold in Überein-stimmung mit dem Münzfuß der Unionsländer neu ausprägte,zum Eintritt in die Union bereit.
Da aber die Pariser Münzkonferenz resultatlos verlief undEngland, Rußland, Österreich, Preußen und die Vereinigten Staaten sich dem Münzbunde nicht anschlossen, vertagte manin Spanien einen eventuellen Eintritt , bis sich England undPortugal in dieser Frage entschieden hätten. Englands undPortugals Verhalten sollte zunächst für Spanien in dieser Fragebestimmend sein, da dies die beiden Länder einer reinen Gold-
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