§ 10. NACHAHM. D. MÜNZGESETZL. BESTIMMUNGEN D. LAT. UNION.
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die Geldtypen der internationalen Konvention adoptiert, öffnetes seine Arme seinen europäischen Brüdern und gibt einen neuenklaren Beweis seines unerschütterlichen Entschlusses, sich mitihnen zu vereinen. So will es in den Kongreß der freien Nationeneintreten, von dem es so lange eine törichte Politik und derroutinierte Empirismus der bisherigen Regierungen fern ge-halten hat".
Der in dem Revolutionsjahr in Spanien wieder mächtighervorbrechende Gedanke der Freiheit, Gleichheit und Brüder-lichkeit ließ der damaligen provisorischen Regierung eine gleiche,gemeinsame Geldverfassung aller Länder als Ideal erscheinen.
Man versprach sich, da man in Geldfragen durchaus nichtklar sah, vom Synchartismus feste intervalutarische Kurse undinfolgedessen Hebung der kommerziellen Beziehungen zum Aus-lande. Man sah aber nicht ein, daß beim Synchartismus nurdann Wechselkursschwankungen verringert seien, wenn die durchStaatsvertrag verbundenen Staaten dieselbe Geldart valutarischbehandelten. Daß aber dazu wenig Aussichten waren, mußteItaliens Beispiel zeigen, dem im Jahre 1866 schon die Kraft,fehlte, Metallgeld weiter valutarisch zu behandeln.
Spanien wollte jedoch nicht sofort im Revolutionsjahr 1868der lateinischen Konvention beitreten und sich nicht den Ver-pflichtungen der Verträge Frankreichs, Belgiens, Italiens und derSchweiz unterwerfen . Die provisorische Regierung beschloß, derspanische Staat solle sich solange seine Aktionsfreiheit in Geld-sachen wahren, bis sich das Land definitiv konstituiert hätte.und bis die diplomatischen Beziehungen zu den andern Staatenwieder aufgenommen wären.
Das von dem Finanzminister Laureano Figuerola unter-zeichnete und nach ihm benannte Münzgesetz vom 19. Oktober1868 wurde nun im Namen der provisorischen Regierung nachden Vorschlägen der Währungskommission in folgender Formpubliziert:
Artikel 1. In allen spanischen Gebieten soll die monetäreEinheit die Peseta sein, ein effektives Geld gleich 100 Centimos.Artikel 2. Es sollen Goldstücke zu 100, 50, 20, 10 und