150 III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.
5 Pesetas mit folgendem Gewicht, Feingehalt, Fehlergrenzenund Durchmessern geprägt werden:
Münzart
Gewicht
Feingehalt
Durch-messer
Pesetas Gewicht grenze
richtiges Fehler- richtiger Fehler-Gehalt grenze
Gramm Tausendstel Tausendstel Tausendstel Millimeter
100
32,25806
35
1
50
16,12903
28
20
6,45161
900 2
21
10
2
3,22580
19
5
1,61290
3
17
Diese Münzen sollen sowohl an den öffentlichen Kassenwie unter Privaten unbeschränkt angenommen werden. Die-jenigen, deren Gewichtsmenge um 1/200 die Fehlergrenze über-schreitet oder deren Gepräge ganz oder teilweise verschwundenist, sollen keinen gesetzlichen Kurs mehr haben und sollenumgeschmolzen werden nach den gesetzlichen, geltenden Be-stimmungen.
Artikel 3. Ebenso sollen geprägt werden silberne Fünf-pesetastücke, deren Gewicht, Feingehalt, Fehlergrenzen undDurchmesser die folgenden sein sollen:
Gewicht
Gehalt
Durch-
messer
richtiges Fehler- richtiger Fehler-Gewicht grenze Gehalt grenzeGramm Tausendstel Tausendstel Tausendstel Millimeter
25
3
9
2
37
Die Annahme und der Umlauf dieser Münzen unterliegtdenselben Regeln, welche in Artikel 2 für das Goldgeld auf-gestellt sind, mit dem Unterschiede, daß die Abnützung nichtmehr als 100 betragen darf.
Art. 4. Es sollen auch geprägt werden Stücke zu 2 Pesetas,1 Peseta, 50 Centimos und 20 Centimos, deren Gewicht, Fein-gehalt, Fehlergrenzen und Durchmesser die folgenden sein sollen: