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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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150 III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.

5 Pesetas mit folgendem Gewicht, Feingehalt, Fehlergrenzenund Durchmessern geprägt werden:

Münzart

Gewicht

Feingehalt

Durch-messer

Pesetas Gewicht grenze

richtiges Fehler- richtiger Fehler-Gehalt grenze

Gramm Tausendstel Tausendstel Tausendstel Millimeter

100

32,25806

35

1

50

16,12903

28

20

6,45161

900 2

21

10

2

3,22580

19

5

1,61290

3

17

Diese Münzen sollen sowohl an den öffentlichen Kassenwie unter Privaten unbeschränkt angenommen werden. Die-jenigen, deren Gewichtsmenge um 1/200 die Fehlergrenze über-schreitet oder deren Gepräge ganz oder teilweise verschwundenist, sollen keinen gesetzlichen Kurs mehr haben und sollenumgeschmolzen werden nach den gesetzlichen, geltenden Be-stimmungen.

Artikel 3. Ebenso sollen geprägt werden silberne Fünf-pesetastücke, deren Gewicht, Feingehalt, Fehlergrenzen undDurchmesser die folgenden sein sollen:

Gewicht

Gehalt

Durch-

messer

richtiges Fehler- richtiger Fehler-Gewicht grenze Gehalt grenzeGramm Tausendstel Tausendstel Tausendstel Millimeter

25

3

9

2

37

Die Annahme und der Umlauf dieser Münzen unterliegtdenselben Regeln, welche in Artikel 2 für das Goldgeld auf-gestellt sind, mit dem Unterschiede, daß die Abnützung nichtmehr als 100 betragen darf.

Art. 4. Es sollen auch geprägt werden Stücke zu 2 Pesetas,1 Peseta, 50 Centimos und 20 Centimos, deren Gewicht, Fein-gehalt, Fehlergrenzen und Durchmesser die folgenden sein sollen: