165
§ 10. NACHAHM. D. MÜNZGESETZL. BESTIMMUNGEN D. LAT. UNION.wohl auch nicht aufbringen wollte, um zum Einzug des altenGoldgeldes nach dem Gewichte zu schreiten, so wurde durchkönigliche Verfügung vom 15. September 1871 bestimmt, essollte Goldgeld nach dem alten Münzfuß des Münzsystems von1864 und mit den Geprägen jener Epoche weiter hergestelltwerden. Der Einzug von altem Gold- und Silbergeld unter-blieb auch.
So wurden denn unter dem König Amadeus I. von Sa-voyen, der im Jahre 1869 zur Regierung gelangt war, Goldstückemit dem Bilde Isabella II. von Bourbon und mit der Jahreszahl1868 weiter geprägt, ein Anachronismus, über den man vielspottete.
Dem Fiskus wurden durch diese Prägungen nach demalten Münzfuẞ große Lasten aufgebürdet, er stellte fast alleinneue Goldstücke her, die, in das alte Geldsystem eingefügt, posi-tives Agio gezeigt hätten. Denn die neuen Goldstücke hatten.einen viel höheren Gehalt, als die abgeschliffenen Goldmünzenim Durchschnitt aufwiesen.¹)
-
Da nun Goldgeld nach der Norm des Münzsystems von1864 aus einem Kilogramm feinen Goldes 3312 Pesetas undnicht 3444,44 Pesetas, wie das Münzgesetz von 1868 es ver-langte, Silbergeld nach neuer Norm 222,22 Pesetas aus einemKilogramm feinen Silbers hergestellt wurde, ergab sich ein Wert-verhältnis der Ausmünzung von Gold zum Silber von 14,904zu 1. Dieses Ausprägungsverhältnis der spanischen Münzen ent-fernte sich aber weit von der Marktrelation der Edelmetalle zu.Ungunsten des Goldes. Das Münzgesetz wurde also in einemseiner wesentlichsten Teile nicht ausgeführt.
Die große Schwäche der spanischen Regierung den Privat-interessen der Bank von Spanien gegenüber, bei welcher sie den
1) Die 1868-1873 in Spanien geprägten Goldmünzen hatten einenum 3,99% höheren Gehalt als die durch Münzgesetz vom 19. Oktober1868 beschlossenen Goldmünzen; der Gehalt sämtlicher früherer Gold-münzen war nach vielen 1867 und 1868 angestellten Versuchen in derMadrider Münze im Durchschnitt 2,72% höher, als die 1868 beschlossenenGoldmünzen hatten.