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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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§ 11. UNVOLLST. MASSNAHMEN Z. DURCHFÜHRUNG D. GOLDWÄHRG.

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und nur nationale Erzeugnisse an den Münzen zum festen Preiseangekauft werden, da die Regierung auch eine Beeinflussungder Wechselkurse durch Silberankauf im Auslande verhindernwollte. Deswegen wurden gesetzliche Kautelen gegen die Ein-lieferung ausländischer Barren getroffen, wie sie das Dekretvom 20. August 1876 angab.

So schwebte damals dem ersten Ministerium der restau-rierten bourbonischen Dynastie die reine Goldwährung als Idealvor, über ihre konsequente Durchführung war es sich jedochnicht klar.

Warum man den Silberduro gemäß den ersten Vorschlägender Währungskommission nicht sofort zum Scheidegelde machte,ist nicht recht ersichtlich. Vermutlich geschah es, weil manwieder erst Frankreichs Vorgehen in der Behandlung der Fünf-frankenstücke abwarten wollte.

Noch viel bedrohlicher für den Bestand der Goldwährungwar jedoch der Umstand, daß man unterwertiges Silbergelddurch Einreichung von Silberbarren seitens Privater weiterentstehen ließ. Silberkurantgeld mit negativem Agio konnteso weiter geprägt werden, was später oder früher zu einerStauung der exvalutarischen Silberduros führen mußte, wennin der folgenden Zeit eine derartige Währungspolitik weiterbefolgt wurde. Denn daß bei fallenden Silberpreisen des Lon-doner Metallmarktes die spanischen Silberproduzenten einen ge-wissen Raubbau treiben würden, um große Quantitäten Silbersan der Münzstätte abzusetzen, war wohl vorauszusehen.

Die Silberprägungen fielen zwar infolge der Beschränkungder Argyrolepsie für die nationalen Produzenten im Rechnungs-jahr 1876/77 bedeutend, sie gingen aber mit einem Betrage von261/2 Millionen Pesetas weit über das anfangs beabsichtigteMaximum von ca. 15 Millionen hinaus.

Man hatte nämlich im Laufe des Jahres durch Dekretvom 19. März 1877, da die Silberpreise in London sich wiederetwas erhöht hatten, die Ankäufe an der Münze für die heimischeProduktion auf den festen Satz von 208 Pesetas pro kg feinenSilbers gesteigert.

Rühe, Das Geldwesen Spaniens.

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