§ 11. UNVOLLST. MASSNAHMEN Z. DURCHFÜHRUNG D. GOLDWÄHRG. 189
Ersatz für bares Geld bedeutend erleichtert hätten, wurden.nicht emittiert, Banknoten zu 50 Pesetas in ganz geringem Um-fange ausgegeben. So wurden im innern Verkehr Beträge von25 Pesetas hinauf bis 100 Pesetas meist in Goldgeld gezahlt.Es wurden auch wenig Filialen angelegt, Giro- und Scheck-zahlungen fanden infolgedessen keine Verbreitung, so daß vielfachgroße Zahlungen, die 100 Pesetas überstiegen, im baren Gold-gelde geleistet wurden.
Dann aber blieb trotz der Zentralisation des Bankwesensdie Banknote in ihrem Umlauf behindert. Das Bankgesetz hattein seinen Artikeln 7 und 8 über die Zirkulation und Einlösungder Banknoten Folgendes bestimmt:
Artikel 7: ,, Da es angesichts der Situation, in welchemsich das Land gegenwärtig befindet, nicht möglich ist, die mate-rielle Übertragung von Fonds mit der Schnelligkeit zu voll-führen, welche die Einlösung von Banknoten bei ihrer Präsentationin den Filialen erfordert, so sollen für jetzt in jeder Filiale dieBeträge an Banknoten domiziliert werden, welche die Bedeutungihrer Operationen erfordert. Diese Noten sollen sich durch einenStempel unterscheiden, welcher die Filiale bezeichnet, der siegehören."
Artikel 8:„ Die nicht domizilierten Noten( der Zentrale)können in den Filialen, in welchen sie präsentiert werden, fürNoten derselben getauscht werden und Filialnoten für Zentral-noten, wenn in den Filialen von der einen oder der andernSorte eine genügende Anzahl vorhanden ist, um dem Verlangendanach zu entsprechen. Die nicht domizilierten Noten könnenauch in Metallgeld eingelöst werden mit der klugen Beschränkung,welche die Situation der Fonds der Filiale erfordert, bis dieZentralkasse der Bank sie mit dem Metallgelde versehen kann,das für die Einlösung notwendig ist.
Die bei den Filialen domizilierten Noten werden in derZentralkasse zu Madrid gegen solche getauscht, welche nichtdomiziliert sind, oder sie werden gegen Metallgeld eingelöst."
Diese Beschränkungen in der Einlösung und Formalitäten,wodurch der Zahlungsverkehr mit Banknoten in den Provinzen