§ 13. ERFOLGLOSE VERSUCHE ZUR BESSERUNG DES PESETAKURSES.
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auch die Schätzungen der Duros Sevillanos damals sehr über-trieben waren, so waren doch immerhin bei der mit dem Um-tausch der illegitimen Münzen betrauten Bank von Spanien 100 Millionen Pesetas in Duros als zweifelhaft anerkannt worden,wovon die Münzbehörde im Jahre 1909 15 Millionen Pesetasdefinitiv als falsch erklärte.
Gesetzmäßig fanden jedoch nach dem November 1901keine Neuprägungen von Silbermünzen mehr statt, denn diewenigen seitdem hergestellten Silberstücke gingen nur aus Um-prägungen alter Münzen hervor. Auch Goldmünzen, die ja nurfür Staatsrechnung geprägt wurden, sind seit dem Jahre 1900nur 76280 Pesetas geprägt worden.
Einen weiteren Schritt zur Regulierung der Währung ver-suchte die Regierung zu unternehmen, indem sie nach demMuster anderer Staaten einen Teil der Zölle in Goldgeld erhob.1)Schon seit dem September 1900 hatte der Staat die Divi-denden- und Couponssteuern von Aktiengesellschaften, welcheim Auslande ihren Stammsitz hatten und ihre Zinsen in Goldentrichteten, auch seinerseits in Goldgeld erhoben; diese Summenreichten aber nicht im entferntesten zur Bestreitung der Gold-ausgaben des Staates. Der Staat mußte immer noch als größterKäufer von Devisen auftreten und beeinflußte dadurch denintervalutarischen Kurs im ungünstigen Sinne. Die Regierungerkannte nun, welche günstigen Erfolge andere Staaten durcheine umfangreichere Goldbeschaffung in Goldzöllen erzielt hatten.und wies die Cortes darauf hin, daß man nach dem BeispielRußlands, Österreichs und Italiens auf diese Weise Gold be-schaffen und dadurch zu einer Besserung der Valuta kommenmüsse. Ein von der Regierung vorgelegtes Projekt dieser Artwurde darauf am 1. März 1902 zum Gesetz 2) erhoben.
Das Gesetz ordnete an, daß sämtliche Ausfuhrzölle undein Teil der Einfuhrzölle hinfort in Gold oder Goldwerten zuzahlen seien. Die Goldzahlungen auf Einfuhrzölle beschränkte1) Rußland hatte 1876, Österreich 1878 und Italien 1894 dieseMaßnahme ergriffen, um die Valuta zu verbessern resp. zu stabilisieren.2) Col. legislat. Jahrgang 1902.